FREIBURG. Das Verwaltungsgericht (VG) Freiburg hat die Stadtverwaltung Villingen-Schwenningen per Urteil dazu verpflichtet, die Petition eines Bürgers an den Gemeinderat weiterzugeben, sachlich zu prüfen und „mindestens die Art der Erledigung“ schriftlich mitzuteilen. Der Bürger hatte gegen die Stadt geklagt, weil diese seine Eingabe lediglich vom Ersten Bürgermeister hatte beantworten lassen und nicht in der Ratssitzung behandelt wurde.
Ob das Urteil Bestand hat, ist unklar: Die Stad...
Sie haben noch kein Abo?
Jetzt Web-Abo anmelden für 9,90 Euro im Monat
und den Artikel sofort lesen.
Sie lesen den Staatsanzeiger gedruckt, sind aber nicht mit E-Mail registriert? Dann kontaktieren Sie uns unter: Tel. (0711) 666 01 44, E-Mail: kundenservice@staatsanzeiger.de oder informieren Sie
sich hier über die Möglichkeiten.
Zum Aboshop
Sie sind bereits Abonnent? Hier einloggen