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Gericht: Gemeinderat muss auf Eingabe von Bürger antworten
Ein Petitionsrecht für Bürger mit Blick auf Gemeinderäte und Kreistage gibt es im Land nicht. Ein Gericht kommt nun zu dem Schluss, dass das Grundgesetz auch für kommunale Gremien angewendet werden muss und dass Antworten der Verwaltung ungenügend sind, wenn das Gremium gefordert ist.

Der Gemeinderat ist ein „tauglicher Petitionsadressat“. In Villingen-Schwenningen müssen auch die Räte eine Anfrage beantworten, nicht nur die Verwaltung.
dpa/Silas Stein)