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Kolumne: Eingekreist

Braucht es für Bogenziele einen Bebauungsplan?

Im Deggenhausertal zeigt sich, wie schnell meditative Gelassenheit im Behördennebel verloren geht. Ein Bogen-Parcours gerät hier zum bürokratischen Großprojekt – mit Bebauungsplan, Landespolitik und der Frage, ob Walddeko wirklich ein Bauwerk sein kann. 
Person mit blauem Hut zielt mit einem Bogen auf eine Zielscheibe.

Tief durchatmen, loslassen, den Pfeil fliegen lassen. So leicht kann der Bogensport sein.

Rafael Ben Ari)

Bogenschießen ist eine meditative Kunst: tief durchatmen, loslassen, den Pfeil fliegen lassen. Die Genehmigungspraxis für einen Bogensport-Parcours in Deggenhausertal hingegen zittert wie eine unruhige Hand – der Pfeil schlingert über die Behördenebenen. Verfehlt er das Ziel?

Der Gemeindeverwaltungsverband im Bodenseekreis fordert für den Parcours einen Bebauungsplan. Das Verfahren halte man selbst für überzogen – aber man folge eben der Linie des Regierungspräsidiums Tübingen. Die Betreiber wandten sich schließlich an den Landtag. Ihre mobilen Gummiziele, sagen sie, seien nun wirklich keine „Bauwerke“. Für andere Parcours, etwa im Regierungsbezirk Freiburg habe es kaum Auflagen gegeben.

Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen antwortete

Die FDP im Landtag hat sich der Sache nun in einer Kleinen Anfrage angenommen. Sie wollte wissen, warum es am Bodensee einen Bebauungsplan in epischer Länge braucht, während anderswo ein freundlicher Anruf und ein Lageplan genügen. Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen antwortete, dass der Außenbereich vor Bebauung geschützt werden müsse. Hier sei das Baurecht landesweit einheitlich. Der Vollzug hingegen nicht: Jeder Bezirk entscheidet im Einzelfall.

Vielleicht wäre die Lösung, den Genehmigungsprozess als offiziellen Bogensport anzuerkennen. Dann gäbe es klare Regeln, transparente Wertung, vielleicht sogar eine Landesmeisterschaft. Und wer den 200-seitigen Bebauungsplan ohne Zittern unterschreibt, bekommt Extrapunkte für innere Ruhe.

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