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Förderprogramm

Die Städtebauförderung ist massiv unterfinanziert

Viele Städte und Gemeinden wollen vom Fördertopf profitieren - und gehen dennoch leer aus. Die hohe Nachfrage ist laut Ministerium ein stabiler Trend der vergangenen Jahre.
Schild mit drei Häusern und Text: "Städtebauförderung von Bund, Ländern und Gemeinden".

Im laufenden Jahr beantragten 309 Städte und Gemeinden insgesamt 916,9 Millionen Euro aus dem Fördertopf.

dpa/CHROMORANGE/Elke Münzel)

Stuttgart. Die Nachfrage nach Fördermitteln für die städtebauliche Erneuerung in Baden-Württemberg übersteigt das Angebot bei Weitem. Im laufenden Jahr 2025 beantragten 309 Städte und Gemeinden insgesamt 916,9 Millionen Euro, wie das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen in einer Stellungnahme zu einem Antrag der FDP-Landtagsfraktion mitteilte. Das verfügbare Programmvolumen liegt bei rund 265 Millionen Euro, was weniger als einem Drittel der beantragten Summe entspricht.

Rückgaben von Fördergeldern eine „absolute Ausnahme“

Die hohe Nachfrage ist dem Ministerium zufolge ein stabiler Trend der vergangenen Jahre. Das Interesse der Kommunen, ihre Orte zu sanieren, sei trotz teilweise schwieriger Haushaltslagen ungebrochen. Rückgaben von bereits bewilligten Fördergeldern stellten eine „absolute Ausnahme“ dar, seit 2018 hätten 40 Kommunen Fördergelder in einer Gesamthöhe von gut 26 Millionen Euro zurückgegeben. Als Gründe dafür wurden nicht nur finanzielle Engpässe genannt, sondern auch eine mangelnde Mitwirkungsbereitschaft von privaten Eigentümern oder Schwierigkeiten beim Grundstückserwerb.

Mehr als 82 Prozent aller Städte und Gemeinden profitiert

Seit Einführung der Städtebauförderung haben laut Ministerium mehr als 82 Prozent aller Städte und Gemeinden im Land von den Programmen profitiert. Der Antragsprozess soll künftig vollständig digitalisiert werden. Die digitale Antragstellung dürfte die Verwaltungen spürbar entlasten. Über den OZG-Hub stehen dafür Onlineformulare mit zahlreichen Funktionen bereit, die eine klare und durchgängige Führung durch den gesamten Antragstellungsprozess ermöglichen. (epd)

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