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Eingruppierung: Die Gehaltslotterie im Rathaus

Für neue Bürgermeister stehen zwei Besoldungsstufen zur Auswahl, über die Gemeinderäte entscheiden können.
dpa/Andrea Warnecke)Je nach Einwohnerzahl stehen zwei Besoldungsstufen zur Auswahl. Maßgeblich für die Einstufung sind dabei objektive Gegebenheiten vor Ort: Wie viele Schulen gibt es? Wie viele Ortsteile müssen verwaltet werden? Je mehr Aufgaben, desto höher die Besoldung. Eigentlich.
Doch es kommt vor, dass Räte sich weniger von sachlichen Kriterien leiten lassen – und stattdessen die Person im Amt zum Maßstab nehmen, was dem Landeskommunalbesoldungsgesetz widerspricht. Aktuell hat die ehemalige Bürgermeisterin von Todtmoos Schadenersatz und eine Entschädigung zugesprochen bekommen. Janette Fuchs war niedriger eingestuft als ihr Vorgänger und Nachfolger: beide übrigens männlich. Die Aufgaben des Schwarzwald-Kurorts haben sich in ihrer Amtszeit aber nicht verändert.
Ähnlich erging es Astrid Siemes-Knoblich in Müllheim. Auch sie erhielt nachträglich Geld – ihre Besoldung lag unter der ihrer männlichen Kollegen. Der Verdacht steht im Raum: Lag die geringere Eingruppierung am Geschlecht?
Auch Männer trifft das Eingruppierungs-Ritual
Zugegeben: Auch Männer trifft das merkwürdige Eingruppierungs-Ritual. In Eppelheim soll der frisch gewählte Matthias Kutsch etwas weniger Geld erhalten als seine Vorgängerin. Einige Räte begründen das mit dem Ehrenamt des Wahlsiegers: Kutsch ist Gemeinderat in der Nachbarstadt Heidelberg, will dieses Mandat aber mit der Vereidigung als Rathauschef abgeben. Der Bürgermeister-Stellvertreter hat dem fragwürdigen Beschluss bereits widersprochen und eine Sondersitzung anberaumt.
Die Vergütung des Bundeskanzlers ist übrigens fix. Friedrich Merz erhält die Beamtenbesoldung B11, rund 30.000 Euro im Monat brutto. Nicht auszudenken, wenn darüber der Bundestag entscheiden müsste.