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„Mit starren Grenzen hätten wir wohl mehr Konflikte“

Auch vom Zufluss der Argen aus ist die staatenfreie Zone des Bodensees zu sehen.
IMAGO/Arnulf Hettrich)
Staatsanzeiger:
Daniel-Erasmus Khan: Das hängt mit der Zahl der Seeanlieger und der geschichtlichen Entwicklung zusammen. Am Obersee haben wir Österreich, Deutschland und die Schweiz. Von Konstanz bis zur Grenze, wo der Rhein in den Kanton Schaffhausen fließt, teilen sich die Schweiz und Deutschland den See. Dieser Teil wurde bereits 1854 zwischen der Schweiz und dem Großherzogtum Baden vertraglich aufgeteilt. Auch über den Konstanzer Trichter gibt es einen vergleichbaren Vertrag zwischen den zwei Staaten.
Und bei drei Ländern ist so eine Teilung schon nicht mehr möglich?
Zumindest hat es sich am Bodensee so nicht ergeben. Historisch betrachtet waren weite Teile des Bodenseeufers bis ins 18. Jahrhundert hinein österreichisch besetzt. Allerdings hat Österreich immer mehr Länder an die Schweiz oder an Baden und Württemberg verloren. Und dann gibt es auch noch einen bayerischen Zipfel mit Lindau. Ab dem Zeitpunkt, an dem es für Österreich nur noch das Vorarlberger Ufer mit Bregenz als Hauptstadt gab, war das Interesse Wiens nicht mehr so groß, den See in Realteilung zu ordnen. Die Idee des Kondominiums, der gemeinsamen Hoheit der Anrainerstaaten über die Seefläche, versprach Österreich den größeren Einfluss.
Und welche Rolle spielt Deutschland dabei?
Wie so oft hat Deutschland eine klare Position vermieden. So gibt es also drei Positionen: Alle bestimmen gemeinsam – das möchte Österreich. Die Schweiz folgt ihrer Tradition und verlangt eine klare Abgrenzung. Und Deutschland schweigt zu allem. Allerdings bezieht sich dieser Status nur auf die Seemitte. Alle Anlieger betrachten wenigstens den Uferbereich bis zur Kante des Bodenabbruchs als eigenes Staatsgebiet. Das macht etwa 25 Meter aus. Auch für Deutschland gibt es hierzu eine Quelle, einen Beschluss des Bayerischen Obersten Landgerichts von 1989, nach dem bis zu diesem Abbruch die Halde jeweiliges Staatsgebiet ist – deshalb auch Haldentheorie.
Und was gilt jenseits der Halde?
Teilweise gelten Verträge zwischen Deutschland und der Schweiz, siehe Konstanzer Trichter. Dieser wurde gültig, nachdem Österreich als Dritter im Bunde keine Ansprüche erhoben hat. Was übrigens genauso fraglich gewesen wäre, wie wenn die anderen Anrainerstaaten Ansprüche auf den Überlinger See erhoben hätten. Der obere Zipfel des Sees ist ganz von Deutschland umschlossen und gehört damit klar zur Bundesrepublik. Aber die große Frage ist, wie sieht es j enseits der Flachwasserzone auf dem oberen, dem hohen See aus? Die Situation dort erinnert eher an Zeiten weit vor der Entwicklung des Nationalstaates, als es statt Grenzlinien eher Grenzräume gab, Marken genannt: Markgrafschaft Baden, die Mark Brandenburg oder die Steiermark. Tatsächlich ist das Gebiet staatenfrei. Das hat sich verfestigt, weil kein Anrainer sich je mit seiner Position durchsetzen konnte.
Das ist verwunderlich: Gerade so wertvolle Gebiete wie ein fischreicher See, der auch eine wichtige Verkehrsroute war, müsste doch exakt aufgeteilt sein.
Das stimmt, und deshalb gibt es heute ein Geflecht von gegenseitigen Verträgen zu allen möglichen praktischen Fragen. Diese Verträge ersetzen die staatliche Souveränität, mit der die Geltung der jeweiligen Rechtsordnung über ein Gebiet festgelegt ist. Für mich ist das ein sehr positives Beispiel für ein Grenzregime: Man arbeitet sich nicht an starren Grenzen ab, sondern errichtet interessengeleitet ein gemeinsames Rechtskonstrukt für alle grenznachbarschaftlichen Fragen. Würde man starre Grenzen ziehen, hätten wir wohl mehr Konflikte.
Wo gibt es so etwas eigentlich noch?
An der deutschen Grenze haben wir vergleichbare Situationen. Die Flüsse Mosel, Our und Sauer bilden ein gemeinschaftliches deutsch-luxemburgisches Grenzgebiet, ein Kondominium also. Am Dollart, wo die Ems in die Nordsee fließt, gibt es ebenfalls einen Bereich, an dem nicht klar ist, wo die Grenze verläuft. Dieses Gebiet ist staatenfrei, Verträge bestimmen dort, was zwischen den befreundeten Staaten Deutschland und den Niederlanden gilt.
So ein staatenfreies Gebiet klingt fast nach einem Vorbild.
Zunächst ist es eher eine Ausnahme als ein Vorbild, weil so ein staatenloses Gebiet besonders gut zwischen Ländern funktioniert, die sich gut verstehen. Aber man könnte auch weiterdenken und sich so ein Muster für Konfliktregionen vorstellen. Denken Sie nur an Russland und die Ukraine. Man könnte sich eine Pufferzone vorstellen, deren wichtigste Fragen über Verträge geregelt werden, was am Ende vielleicht sogar zur Befriedung beiträgt. Im Moment braucht es dazu aber leider noch viel Fantasie.
Zur Person
Daniel-Erasmus Khan ist seit 2006 Professor an der Universität der Bundeswehr in München und lehrt dort Völkerrecht. Der promovierte 65-jährige Jurist trat bei Streitigkeiten als Prozessvertreter vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag auf und beriet Staaten. 2004 veröffentlichte er eine Untersuchung über die deutschen Staatsgrenzen und befasste sich darin auch eingehend mit der Situation am Bodensee.