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Neues Schiedsgericht für NS-Raubgut kommt bald

Das Gustav-Lübcke-Museum überprüft seit 2021 seine Bestände auf mögliches NS-Raubgut.
dpa/Oliver Berg)Berlin. Die Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut soll zum 1. Dezember 2025 die Beratende Kommission ablösen. Ziel ist es, die Rückgabe von NS-Raubgut zu verbessern und zu beschleunigen. Nun hat der Auswahlausschuss ein Verzeichnis von 36 Schiedsrichterinnen und Schiedsrichtern aufgestellt sowie das Präsidium der Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut benannt.
In das Präsidium ist eine Doppelspitze gewählt worden
Die Einrichtung der Schiedsgerichtsbarkeit, die noch von der Vorgängerregierung auf den Weg gebracht wurde, ist ein wichtiger Schritt für die Restitution von NS-Raubgut. Die Beratende Kommission entschied nur dann über eine Restitution, wenn beide Seiten sie angerufen hatten. Das Schiedsgericht hingegen soll einseitig anrufbar sein. Auch treten an die Stelle unverbindlicher Empfehlungen verbindliche Entscheidungen.
Die Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter wurden für einen Zeitraum von fünf Jahren ausgewählt. Unter anderem ist die Historikerin Anja Heuß mit dabei, die von 2009 bis 2014 am Württembergischen Landesmuseum sowie an der Staatsgalerie Stuttgart als Provenienzforscherin tätig war und derzeit am Freien Deutschen Hochstift – Goethemuseum in Frankfurt ebenfalls zur Herkunft der Kulturgüter forscht.
Das Präsidium übernehmen als Doppelspitze die ehemalige Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Elisabeth Steiner und der frühere CDU-Politiker und Verfassungsrichter Peter Müller.
„Die Einrichtung der neuen Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut bringt neue Bewegung in die Aufarbeitung historischen Unrechts“, so Wolfram Weimer (parteilos), Staatsminister für Kultur und Medien. Die grüne Kunstministerin Petra Olschowski befindet: „Das Auswahlverfahren der Richterinnen und Richter ist für die Akzeptanz schiedsrichterlicher Entscheidungen von großer Bedeutung.“ Umso mehr freue sie sich, dass es gelungen sei, einstimmig 36 Persönlichkeiten aus Recht, Geschichte und Kunstgeschichte für die Schiedsgerichtsbarkeit zu wählen.
Die Reform des Restitutionsgesetzes steht noch aus
Der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland Josef Schuster ergänzt: „Nichtsdestotrotz brauchen wir ein bindendes Restitutionsgesetz, das auch nicht-staatliche Halter von Kulturobjekten verpflichtet, Restitutionsansprüche prüfen zu lassen.“ Selbstverpflichtungen reichten hier nicht aus. Andere europäische Länder seien da weiter.