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Debatten im Landtag

Landtag berät über SPD-Entwurf zum Juristenausbildungsgesetz

Der Gesetzentwurf stößt bei CDU, Grüne und FDP auf positive Resonanz. AfD lehnt den Vorschlag ab.
Mehrere Personen sitzen in einem Hörsaal und arbeiten an Laptops.

Der Gesetzentwurf stößt bei CDU, Grüne und FDP auf positive Resonanz. AfD lehnt den Vorschlag ab.

dpa/Patrick Seeger)

Sowohl bei Justizministerin Marion Gentges (CDU) als auch bei den Regierungsfraktionen von Grünen und CDU sowie bei der FDP ist der Gesetzentwurf der SPD zur Änderung der Juristenausbildung zum Schutz vor Verfassungsfeinden auf positive Resonanz gestoßen. Die AfD lehnt den Vorschlag dagegen als Zumutung grundsätzlich ab. Boris Weirauch (SPD) erinnerte daran, dass „wir beispielsweise im Jahr 2023 mit einem gemeinsamen Gesetzentwurf dafür gesorgt haben, dass die Verfassungstreuepflicht von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern in Baden-Württemberg in Paragraf 13a des Landesrichter- und -staatsanwaltsgesetzes verankert wird“.

Weirauch bedauerte, dass es noch nicht möglich gewesen sei, einen gemeinsamen Gesetzentwurf einzubringen. „Aber ich bin mir sicher, dass die weiteren Beratungen durchaus Potenzial bieten, das gemeinsam weiterzuverfolgen. Es wird für die SPD-Fraktion nicht am einzelnen Wortlaut des Gesetzentwurfs scheitern“, fügte er hinzu. Diese Einschätzung teilen auch Grüne, CDU, die FDP und die Landesregierung.

Im Entwurf geht es nach seinen Angaben um die aus Sicht der SPD-Fraktion dringend notwendige gesetzliche Regelung der Verpflichtung zur Verfassungstreue für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare im Land. Diese Pflicht sei kein Misstrauensvotum, sondern ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung, führte Weirauch weiter aus. Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare stehen nach seiner Einschätzung am Beginn einer juristischen Laufbahn, die sie in ganz unterschiedliche Rollen führen kann: in die Justiz, in die Verwaltung, in Anwaltskanzleien.

„Aber schon in dieser Ausbildungsphase werden sie Teil der Justiz, manche sogar unmittelbar in richterlicher oder staatsanwaltlicher Funktion“, so Weirauch. „Wer in dieser Funktion staatliche Aufgaben wahrnimmt, trägt eine besondere Verantwortung. Deshalb ist es unabdingbar, dass wir auch von Personen in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis erwarten, dass sie für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einstehen“, erläuterte der SPD-Politiker.

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