Themen des Artikels
Um Themen abonnieren und Artikel speichern zu können, benötigen Sie ein Staatsanzeiger-Abonnement.Meine Account-Präferenzen
Langes Warten auf ein modernes Nachrichtendienstrecht
Stuttgart. Thomas Strobl (CDU) hat am Donnerstag eine Novelle zum Nachrichtendienstrecht in den Landtag eingebracht. Das „Frühwarnsystem unserer Demokratie“ werde so gestärkt, sagte der Innenminister zur Begründung. Die Möglichkeiten, islamistischen Netzwerken auf den Grund zu gehen, werden ebenso verbessert wie der Selbstschutz und der Austausch der parlamentarischen Kontrollgremien. Es geht darum, „unsere Demokratie zu schätzen und zu bewahren“.
Oliver Hildenbrand (Grüne) verwies darauf, dass sichergestellt sein, dass der Verfassungsschutz selber verfassungsgemäß arbeitet. Deshalb sei es wichtig, für mehr Transparenz zu sorgen, etwa dadurch, dass das parlamentarische Kontrollgremium in Zukunft einmal im Jahr coram publico tagt, nämlich bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichts.
„Erwin Häberle“ und die Kollegen vom CIA und vom MI6
Christian Gehring (CDU) zeichnete das Bild eines Verfassungsschutzes, der zu wenig Befugnisse hat und deshalb den Nachrichtendiensten anderer Länder wie Großbritannien und den USA unterlegen ist. „Erwin Häberle“ habe gegen die Kollegen vom CIA und vom MI6 keine Chance.
Boris Weirauch (SPD) forderte, den Verfassungsschutz so auszustatten, dass er den Verfassungsfeinden immer einen Schritt voraus ist. Die Kompetenzen des parlamentarischen Kontrollgremiums müssten gestärkt werden und die Opposition dürfe nicht ausgeschlossen werden.
Für Nico Weinmann (FDP) müsste die nachträgliche Benachrichtigung von Personen, die vom Verfassungsschutz beobachtet wurde, die Regel sein, nicht die Ausnahme. Außerdem dürften Auskunftsansprüche nicht an die Verhältnismäßigkeit des Verwaltungsaufwands geknüpft werden. Weinmann kritisierte auch, dass zwischen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und der Umsetzung durch das Land dreieinhalb Jahre ins Land gegangen seien. Dies sei zu lang.
AfD-Abgeordneter beklagt Beobachtung seiner Partei
Sandro Scheer (AfD) setzte sich mit der Beobachtung seiner Partei durch den Verfassungsschutz auseinander. Illegal würden Informationen beschafft und anschließend gegen eine Oppositionspartei verwandt. Auch er sei Objekt der Beobachtung gewesen.
Abschließend rechtfertigte Innenminister Strobl den langen Zeitraum, der zwischen dem Urteil aus Karlsruhe und der Umsetzung im Baden-Württemberg vergangen. Man habe auch noch die aktuelle Rechtsprechung aus Hessen einarbeiten müssen, sonst hätte die Gefahr bestanden, dass man ein Gesetz beschließt. das verfassungswidrig ist.