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Nach der Party verliert eine Polizistin den Job

Ein Auftritt in Polizeiuniform bei einer Motto-Party kommt eine Kommissaranwärterin teuer zu stehen.
IMAGO/Udo Herrmann)Düsseldorf. Eine Kommissaranwärterin, die bei einer privaten Mottoparty dienstliche Kleidungsstücke getragen und an einer gespielten Festnahme mitgewirkt hat, darf wegen Zweifeln an ihrer charakterlichen Eignung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf entlassen werden. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden. (AZ: 2 L 2837/25).
Zweifel an Eignung für den Polizeidienst sind laut Gericht berechtigt
Zur Begründung hat die Kammer ausgeführt, dass ein im Vorbereitungsdienst befindlicher Polizeibeamter aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf entlassen werden kann, wenn berechtigte Zweifel an seiner charakterlichen beziehungsweise persönlichen Eignung für den Polizeidiens t bestehen.
Das Polizeipräsidium habe solche Eignungszweifel bei einer Kommissaranwärterin angenommen, die zusammen mit weiteren Kommissaranwärtern eine private Feier besucht und dabei einen zur Dienstkleidung gehörenden Pullover und eine Schutzweste mit der Aufschrift „Polizei“ getragen hat.
Vertrauen der Öffentlichkeit in die Polizei wird beschädigt
Andere Gäste der Feier hatten vom Auftreten der Anwärterin in ihrer Dienstkleidung Videos angefertigt, wie das Gericht weiter mitteilte. Außerdem hatte sie für das Anfertigen eines videografischen Gästebuchs bei der gespielten Ergreifung eines als Drogendealer verkleideten Gastes mitgewirkt.
Das Gericht hat die Einschätzung des Polizeipräsidiums bestätigt. Dieses außerdienstliche Fehlverhalten schädige das Vertrauen der Bevölkerung in die Polizei deutlich und nachhaltig, argumentierten die Richter. Zumal es im Zeitalter sozialer Medien ohne Weiteres über den Kreis der Gäste, die an der Feier teilgenommen haben, hinaus bekannt werden kann. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.