Themen des Artikels
Um Themen abonnieren und Artikel speichern zu können, benötigen Sie ein Staatsanzeiger-Abonnement.Meine Account-Präferenzen
Nach Gerichtsentscheid: Forstkammer fordert, Schutz der Biber zu lockern

Über 12.000 Biber sind inzwischen wieder in Baden-Württemberg heimisch.
IMAGO/CHROMORANGE)Stuttgart. Nachdem der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim nun einem Eilantrag der Naturschutzinitiative stattgegeben hat und den Umsetzung der Biberschutzverordnung vorläufig außer Kraft gesetzt hat, meldet sich nun die Forstkammer Baden-Württemberg zu Wort. Die Interessensvertretung von kommunalen und privaten Waldbesitzern im Land fordert nach dem Urteil, den Schutzstatus des Bibers anzupassen. „Die Biberschäden in der Land- und Forstwirtschaft sind eine Tatsache und sie nehmen von Jahr zu Jahr zu“, sagt der Präsident der Forstkammer, Adrian Sonder.
„Hier geht es nicht um Lappalien, die sich einfach aus der Welt schaffen lassen. Viele Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer fühlen sich mit den Problemen allein gelassen“, kritisiert Sonder. Er spricht von der Zerstörung klimastabiler Aufforstungen und Überflutung von Wäldern durch den Biber. Dieses müsse effektiv und unbürokratisch verhindert werden.
Zukunftsfähiges Management für den Biber gefordert
„Über 12.000 Biber sind inzwischen wieder in Baden-Württemberg heimisch“, so Sonder. „Eine Lockerung des Biberschutzes ist deshalb nicht nur angemessen, sondern für ein zukunftsfähiges Management zwingend erforderlich.“ Sonder forderte die Landesregierung auf, eine entsprechende Initiative beim Bund und gegenüber der EU zu starten.
Mit der neuen Biberschutzverordnung, die Grün-Schwarz noch kurz vor dem Ende der letzten Legislaturperiode beschlossen hatte, sollte die Möglichkeit geschaffen werden, Biber, wenn sie große Schäden anrichten, zu vergrämen und – wenn das nicht funktioniert – auch abzuschießen. Dagegen sammelten die Naturschutzverbände BUND und NABU Unterschriften. Die Naturschutzinitiative klagte und erreichte nun, dass der Vollzug der neuen Verordnung vorläufig gestoppt ist.
Naturschützer begrüßen die Entscheidung
Für die Naturschützer ist das eine gute Entscheidung. “ Die Landesregierung sollte sich besser auf die positiven Leistungen dieser Tierart fokussieren und aus dem Beschluss lernen: Weg von übereiltem Aktionismus und vermeintlich schnellen Lösungen, hin zu einem fachlich fundierten, rechtssicheren und konfliktmindernden Bibermanagement“, sagte der Landesgeschäftsführer des BUND, Martin Bachhöfer.
Und Johannes Enssle, NABU-Landeschef ergänzt: „Dort, wo es tatsächlich Probleme gibt, lassen sich diese zumeist auch ohne Abschuss pragmatisch lösen. Die Landesregierung ist jetzt aufgefordert, beim Bibermanagement zur Vernunft zurückzukehren und das bereits gut etablierte Bibermanagement weiter zu stärken. Abschüsse müssen dabei wieder die Ausnahmen bleiben.“