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Essay

Bürgermeister sind nicht unantastbar

Das Urteil gegen die Niederstettener Bürgermeisterin Heike Naber ist da, bald endet ohnehin die Amtszeit – also Schwamm drüber? So einfach ist das nicht, der Fall legt Schwachstellen bloß. Ein Essay von Peter Schwab.
Plakat mit Text "Abwahl von OB Feldmann" an einer Straße bei Nacht.

Die Abwahl von Frankfurts Oberbürgermeister Peter Feldmann 2022 war in Hessen möglich, weil es dafür rechtliche Voraussetzungen gab. Im Nachbarland Baden-Württemberg fehlen diese.

dpa/greatif/Florian Gaul)

Den Schaden im Fall Naber hätten wir mit der Abwahlmöglichkeit von Bürgermeistern verhindern können. Vor zwei Wochen fiel das Urteil gegen die Bürgermeisterin von Niederstetten (Main-Tauber-Kreis). Das Landgericht Ellwangen hat sie für ein frisiertes Protokoll zu einer hohen Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 100 Euro verurteilt, weil Naber mit einer Umformulierung ein Grundstücksgeschäft legitimieren wollte. Der Vertrag steht in einer Reihe anderer oft teurer Deals, die am Gemeinderat vorbei geschlossen wurden. Sie ereigneten sich vor mehr als sechs Jahren und sollten schon längst per Disziplinarverfahren aufgeklärt sein.

Denn wenn die Vorwürfe stimmen, müsste so ein Disziplinarverfahren eigentlich ein Elfmeter sein. Doch diesen verschoss das Landratsamt in Tauberbischofsheim. Die Anhörungsrechte Nabers wurden missachtet und der zuständige Amtsleiter äußerte sich obendrein vorverurteilend in der Lokalpresse. Wegen dieser Formalien hievte der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim die zwischenzeitlich suspendierte Naber wieder in Amt und Würden, ohne dass ihre möglichen Verfehlungen je aufgearbeitet worden sind.

Strafprozess geht weiter, Disziplinarverfahren ruht

Auch der Strafprozess geht weiter. Naber legte Revision gegen die Urkundenfälschung ein. Damit ist die nächste monatelange Runde eingeläutet, und solange der Prozess nicht rechtskräftig abgeschlossen ist, will der Main-Tauber-Kreis auch das Disziplinarverfahren nicht mehr anfassen. Unterdessen neigt sich Nabers erste Amtszeit ihrem Ende entgegen, tatsächlich strebt sie eine zweite an, Niederstetten wählt am 8. März.

Wie leicht hätte das Konfliktpotenzial, das sich in Nabers Amtszeit aufgestaut hat, per Abwahlverfahren lösen lassen! Die Dienstaufsichtsbehörde, der die Verwaltungsjustiz grobe Schnitzer attestiert, hat das nicht geschafft. Gleiches gilt für die Justiz selbst, die mit einer Verfahrensdauer von bald einem halben Jahrzehnt bloß einen kleinen Aspekt erstmals öffentlich verhandelt hat. Damit fehlt die öffentliche Bewertung einer achtjährigen Amtszeit, mit der Streit und Stagnation für die Kommune verbunden sind.

Pech für Niederstetten – und für die Verwaltung insgesamt

Pech für Niederstetten, könnte man sagen. Das Hohenlohe-Städtchen mit den knapp 5000 Einwohnern hat wirtschaftlich gute Jahre versäumt. Acht Jahre, in denen zeitweise die Verwaltung am Rande der Funktionsunfähigkeit stand und die dem Image gewiss nicht zuträglich waren.

Denn die Geschichte hat gefühlt bald jeder im Land gelesen, gehört oder im Fernsehen geschaut – ein Fall, der bestens geeignet ist, Vorurteile gegen die Verwaltung zu schüren: Ineffizienz, Überforderung, Gleichgültigkeit. Wer beispielsweise hat im Landratsamt eigentlich je die Verantwortung für die groben Fehler im Disziplinarverfahren öffentlich übernommen?

Das Landratsamt ließ die Stadträte alleine

Das wäre möglicherweise auch für die Gemeinderäte in Niederstetten wichtig gewesen, die sich mit allen Mitteln gegen Naber gewehrt haben und doch vom Landratsamt letztlich alleingelassen wurden. Sie gaben Rechtsgutachten in Auftrag, welche die Vorwürfe als fundiert bewerteten. Doch eine Handhabe eröffneten sie dem Gremium nicht. Die Räte konnten nicht einmal aus Protest gegen Nabers Rückkehr zurücktreten, weil das kein gesetzlich anerkannter Rücktrittsgrund ist. So etwas macht die Kommunalpolitik, ohnehin etwas für Feinschmecker, nur noch unattraktiver. Wie sähe das wohl bei einer Abwahlmöglichkeit aus?

Wir erleben ein schwindendes Interesse am Bürgermeisteramt. Die Bevölkerung schrumpft und altert, der Wind in der Gesellschaft pfeift um den Posten immer schärfer. Und die Kandidaten, die zumindest formal die Qualifikation fürs Bürgermeisteramt mitbringen, werden rarer. Bislang hatte das Land nur wenig Anlässe, über Abwahlmöglichkeiten nachzudenken.

Mechanismen haben im Fall Naber vesagt

Doch die Umstände machen die Fälle von gescheiterten Amtsträgern gewiss wahrscheinlicher. Die Befürworter der bürgermeisterlichen Unantastbarkeit weisen auf Selbstreinigungsmechanismen der Verwaltung hin. Ja, die gibt es. Doch weil diese so versagen können wie im Fall Naber, taugen sie auch nicht als Argument gegen eine Abwahlmöglichkeit von Bürgermeistern.

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