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Justiert

Die Strafverfolgung im digitalen Raum wird erleichtert

Immer wieder wird hierzulande über die Vorratsdatenspeicherung diskutiert. Dabei hat Deutschland bis heute das „E-Evidence-Paket“ der Europäischen Union nicht umgesetzt. Nun hat das Bundesjustizministerium einen Gesetzentwurf vorgelegt. 

Das Bundesjustizministerium will Ermittlern den Zugang zu Daten erleichtern - europaweit.

dpa/Julian Stratenschulte)

Immer wieder wird hierzulande über die Vorratsdatenspeicherung diskutiert. Dabei hat Deutschland bis heute das „E-Evidence-Paket“ der Europäischen Union nicht umgesetzt. Damit sollen sich digitale Beweise sichern lassen, bevor sie gelöscht werden. Doch nun tut sich etwas: Das Bundesjustizministerium hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der Ermittlungsbehörden in Europa den Zugang zu digitalen Beweismitteln erleichtern soll. Mit diesem Gesetzentwurf soll das „E-Evidence-Paket“ der EU nun umgesetzt werden. Das ist gut, denn es wird höchste Zeit.

Mit der neuen Regelung reagiert das Bundesjustizministerium auf die zunehmende Bedeutung digitaler Medien bei Straftaten, insbesondere bei grenzüberschreitender Kriminalität. Dies ist dringend nötig, denn die Strafverfolgung muss an technische Entwicklungen angepasst werden. Es darf nicht sein, dass Straftäter im Netz nahezu ungestört agieren, während Ermittler keinen Zugriff auf entscheidende Daten haben Oder die Ermittlungen enden an der Grenze, da Rechtshilfegesuche so lange dauern, dass die Täter längst alle Spuren verwischt haben, bis Ermittler eine Genehmigung haben.

In Notfällen gibt es eine Frist von acht Stunden

Das soll die Umsetzung des „E-Evidence-Pakets“ ändern: Ermittler sollen in der EU unter bestimmten Voraussetzungen direkt bei Diensteanbietern in anderen Mitgliedstaaten Informationen anfordern können, etwa bei E-Mail-, Cloud- oder Messengerdiensten. So können zum Beispiel Kundendaten, IP-Adressen oder E-Mail-Inhalte schneller und effizienter gesichert und herausgegeben werden, sofern sie für die Aufklärung von Straftaten wichtig sind.

Dabei sollen die Daten in der Regel innerhalb von zehn Tagen herausgegeben werden, in Notfällen gilt eine Frist von nur acht Stunden. Ein richtiger Schritt in die richtige Richtung. So muss es weitergehen.

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