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AfD-Parteitag in Hechingen: Stadt behält sich rechtliche Schritte vor

Emil Sänze steht seit 2022 gemeinsam mit Markus Frohnmaier an der Spitze des AfD-Landesverbands.
dpa/Bernd Weißbrod)Hechingen. Der AfD-Landesverband hat sich in einem Eilverfahren gegen die Stadt Hechingen durchgesetzt. Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat die Stadt am Donnerstag (2. Oktober) verpflichtet, ihr den Europasaal der Stadthalle für ihren Landesparteitag am 9. November zu überlassen.
„Die Rechtsstaatsprinzipien haben sich durchgesetzt“, kommentiert Emil Sänze, Co-Landesvorsitzender der AfD. Verträge könnten nicht rückwirkend durch einen Gemeinderatsbeschluss ausgehebelt werden. Der Gemeinderat hatte am 16. September entschieden, dass in der Stadthalle keine überörtlichen politischen Veranstaltungen mehr stattfinden dürfen. Der Mietvertrag mit der AfD war zuvor, nämlich am 20. August, abgeschlossen worden.
Stadt will 20-seitiges Gerichtsurteil in Ruhe prüfen
In einer Stellungnahme am Donnerstagnachmittag, 14.51 Uhr, teilt die Stadt mit, dass sie den „Beschluss incl. der Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen, eingehend prüfen und anschließend über das weitere Vorgehen entscheiden“ werde. „Dies wird heute nicht mehr der Fall sein.” Die 20-seitige Entscheidung sei der Stadt von der sie vertretenden Anwaltskanzlei erst um 13.23 Uhr zugestellt worden.
In seiner Entscheidung hebt das Verwaltungsgericht insbesondere darauf ab, dass der Mietvertrag vor der Gemeinderatsentscheidung zustande gekommen ist. „Eine Änderung des Widmungszwecks dahin, dass entgegen der bisherigen Praxis (überörtliche) Parteiveranstaltungen nicht mehr zulässig sein sollen, ist einer Gemeinde zwar grundsätzlich möglich, wirkt jedoch nur für die Zukunft“, heißt es in dem Urteil.
Gericht pocht auf Gleichbehandlung aller Parteien
Und weiter: „Ändert eine Gemeinde die Zweckbestimmung, nachdem ein Antrag auf Überlassung bereits vorliegt, so setzt sie sich dem naheliegenden Verdacht aus, dass sie die Zweckbestimmung nicht aus einem anzuerkennenden allgemeinen Grund geändert hat, sondern nur, um den Antrag ablehnen zu können.“ Dies sei mit der Pflicht einer Gemeinde, alle Parteien gleichzubehandeln, nicht zu vereinbaren.