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Justizministerin Marion Gentges für Speicherung von Vorratsdaten

Im Kampf gegen Kinderpornografie fordert Justizministerin Marion Gentges (CDU) entschlosseneres Handeln vom Bund. Die Rechtsprechung erlaube ausdrücklich Ausnahmen vom Datenschutz bei schweren Straftaten. Es sei aufwendig und kompliziert, dies umzusetzen – aber zulässig. Die Möglichkeit würde in Deutschland nicht genutzt.

Justizministerin Marion Gentges (CDU) ist für die Vorratsdatenspeicherung, um gegen Kinderpornografie vorzugehen.

dpa/ SvenSimon | Frank Hoermann/SVEN SIMON)

STUTTGART. Im Kampf gegen Kinderpornografie fordert Justizministerin Marion Gentges (CDU) entschlosseneres Handeln vom Bund. Der von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) vertretene Verzicht auf Vorratsdatenspeicherung mache die Strafverfolgung von Tätern, deren Identität festgestellt werden könnte, unmöglich – denn Daten würden nach wenigen Tagen gelöscht. Das sei nicht zu verantworten.

Gentges zufolge würde der Europäische Gerichtshof weit mehr zulassen, „und ich verstehe vor dem Hintergrund dieser Straftaten – wir sprechen hier von schwersten Fällen von Kinderpornografie – einfach nicht, dass man nicht davon Gebrauch macht.“ Die Rechtsprechung erlaube ausdrücklich Ausnahmen vom Datenschutz bei schweren Straftaten. Es sei aufwendig und kompliziert, dies umzusetzen – aber zulässig. Die Möglichkeit würde in Deutschland nicht genutzt.

„Nichts zu tun, halte ich für fahrlässig. Das Leiden der Kinder ist doch sonst nie zu Ende.“ Datenschutz sei wichtig, er dürfe aber nicht zum Täterschutz werden“, sagte Gentges.

Müssen im Kampf gegen Kinderpornografie Daten auf Vorrat gespeichert werden?
  • Nein 51%, 27 Stimmen
    27 Stimmen 51%
    27 Stimmen - 51% aller Stimmen
  • Ja 49%, 26 Stimmen
    26 Stimmen 49%
    26 Stimmen - 49% aller Stimmen
Stimmen insgesamt: 53
23. Juni 2022 - 30. Juni 2022
Die Umfrage ist beendet.
Quelle/Autor: sta/lsw

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