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Länder beschließen Antrag aus Baden-Württemberg, Sachsen und Hessen

Vom Flughafen Stuttgart werden fünf vollziehbar ausreisepflichtige Personen nach Bulgarien abgeschoben. Polizisten sichern das Boarding des Flugzeuges ab.
Imago/Arnulf Hettrich)Stuttgart. Auf der Justizministerkonferenz haben die Länderminister den Antrag aus Baden-Württemberg, Sachsen und Hessen zur „Konzentration nach Abschiebungszielstaaten“ zur Beschleunigung asylgerichtlicher Verfahren beschlossen. Ziel ist es, Verfahren nach Abschiebungszielstaat zu bündeln, so dass sich Verwaltungsgerichte für bestimmte Zielstaaten spezialisieren können, teilt das Justizministerium in Stuttgart mit.
„Durch die Konzentration gerichtlicher Verfahren können wir eine Spezialisierung und damit eine Effizienzsteigerung erreichen“, so Justizministerin Marion Gentges (CDU) „Was wir in Baden-Württemberg bereits umgesetzt haben, zeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind.“
Die Länder wollen den Fokus auf die Aufnahmebedingungen im Zielstaat der Abschiebung richten
Es braucht jedoch auf Bundesebene eine Gesetzesänderung. Der Beschlussvorschlag zielt auf eine Anpassung des Paragrafen 83 Abs. 3 Satz 1 des Asylgesetzes ab. Bisher können die Länder einem Verwaltungsgericht durch Rechtsverordnung bestimmte Asylverfahren hinsichtlich bestimmter Herkunftsstaaten an einem Standort zuweisen. Die Justizminister sprechen sich dafür aus, den Ländern auch die Möglichkeit zu eröffnen, einem Verwaltungsgericht Streitigkeiten hinsichtlich bestimmter Abschiebungszielstaaten für die Bezirke mehrerer Verwaltungsgerichte zuzuweisen.
Eine solche neue Regelung würde auf Dublin-Verfahren oder Verfahren nach der Asyl- und Migrationsmanagementverordnung ab dem 1. Juli 2026 zielen. „In diesen Verfahren kommt es nicht auf die Bedrohungslage im Herkunftsstaat an, sondern auf die jeweiligen Aufnahmebedingungen im Zielstaat der Abschiebung“, so Gentges.