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Wohnungspolitik

Mietpreisbremse soll verlängert werden – weitere Städte drin

Die Mietpreisbremse in Baden-Württemberg soll im kommenden Jahr verlängert werden - und umfasst künftig auch wieder Städte, die zuletzt aus der Regelung herausgefallen waren.
Verkehrsschild mit Aufschrift „Mietpreisbremse“ vor Wohnhäusern.

Die Mietpreisbremse in Baden-Württemberg soll verlängert und wieder auf weitere Städte ausgeweitet werden. Künftig sollen unter anderem Mannheim, Konstanz und Kehl erneut unter die Regelung fallen.

IMAGO/Udo Herrmann)

Stuttgart. Die Mietpreisbremse in Baden-Württember g soll auch über das Ende des Jahres hinaus verlängert werden – und auch wieder belastete Großstädte wie Mannheim und Konstanz umfassen. Entsprechende Verordnungen habe das Kabinett zur Anhörung freigegeben, teilte das Staatsministerium mit. Nun können sich die Betroffenen zu den Verordnungen äußern, danach entscheidet dann nochmal das Kabinett. Zuletzt war die Regelung nur bis Ende 2026 gültig gewesen.

Den Entwürfen liegt demnach eine überarbeitete Gebietskulisse zugrunde, sodass die Bremse künftig wieder in mehr Städten gilt. Im vergangenen Jahr hatte es darüber heftigen Streit zwischen CDU und Grünen gegeben. Grund war eine Überarbeitung der Vorgaben, die dazu geführt hatte, dass stark belastete Großstädte wie Mannheim oder Konstanz die Kriterien für den Schutzmechanismus nicht mehr erfüllt hatten.

Konstanz und Mannheim wieder dabei

Sie sind nun wieder von der Mietpreisbremse erfasst, genauso wie die Hochschulstadt Kehl. „Unser Ziel ist eine Mietpreisbremse, die dort wirken kann, wo der örtliche Wohnungsmarkt und die Mieterinnen und Mieter sie benötigen“, sagte Wohnungsbauministerin Theresa Schopper. Deswegen habe man die Grundlage für die Gebietskulisse angepasst.

In Baden-Württemberg gilt die Mietpreisbremse seit 2015 in Gegenden, die die jeweilige Landesregierung als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt bestimmt. Bei der Neuvermietung einer Wohnung darf die Miete dort zu Beginn höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, wie sie zum Beispiel in Mietspiegeln zu finden ist. In den Kommunen außerhalb der angespannten Wohnungsmärkte liegt die Höchstgrenze bundesweit und für alle Wohnungen bei 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. (dpa/lsw)

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