Ludwigsburg. Seit knapp zwei Wochen ist es in Deutschland möglich, vorübergehend von bundesrechtlichen Vorschriften abzuweichen, um Innovationen zu testen: Das Bundeserprobungsgesetz ist am 10. Oktober in Kraft getreten. Es soll helfen, technologische Entwicklungen zu fördern und die Verwaltung zu modernisieren – und bringt vielleicht ganz neue Möglichkeiten für Deregulierung und Bürokratieabbau.
„Das Gesetz schafft etwas, das bisher gefehlt hat: einen allgemeinen Rahmen für experi...
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