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Tod eines Polizisten 

Nach Messerangriff in Mannheim beginnt nun der Prozess in Stuttgart

Das Oberlandesgericht Stuttgart eröffnet am Donnerstag das Verfahren gegen den angeklagten Afghanen, der den Polizisten Rouven Laur tödlich und fünf weitere Personen - zum Teil lebensgefährlich - verletzte. 

Gedenken an den verstorbenen Polizisten Rouven Laur.

IMAGO/Udo Herrmann)

Stuttgart. Der Fall hatte bundesweit für Aufsehen und Anteilnahme gesorgt: Nach dem Messerangriff auf dem Mannheimer Marktplatz in dessen Folge der Polizist Rouven Laur verstorben ist, hat am Donnerstag ein Staatsschutzverfahren gegen den zu Prozessbeginn 26 Jahre alten Sulaiman A. begonnen. Den Vorsitz hat Herbert Anderer. Die Anklage legt dem Angeklagten Mord und fünffachen versuchten Mord zur Last.

Mit Beschluss vom 7. Januar hat der 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart die Anklage des Generalbundesanwalts zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Der Senat ist in der Hauptverhandlung mit fünf Richtern einschließlich des Vorsitzenden besetzt.

Die Anklageschrift wird verlesen

Nach der Anklageschrift, die zum Prozessauftakt verlesen wurde, hegt der Angeklagte Sympathien für den „Islamischen Staat“ und teilt dessen Ideologie. Spätestens Anfang Mai habe er sich entschlossen, einen Anschlag auf vermeintlich Ungläubige zu begehen. Dazu habe er sich am 31. Mai auf den Marktplatz begeben, wo der Verein „Bürgerbewegung Pax Europa“ eine islamkritische Kundgebung vorbereitet habe.

Mit einem großen Jagdmesser habe der Angeklagte zunächst auf den Hauptredner eingestochen. Auch vier weiteren Personen, die dem Opfer helfen wollten, habe er Messerstiche versetzt. Schließlich habe er sich auf den herbeigeeilten Polizeibeamten Laur gestürzt und diesem gezielt in Kopf und Oberkörper gestochen.

Laur erlag den Verletzungen, die übrigen Opfer hätten zum Teil schwerwiegende und potenziell lebensgefährliche Verletzungen erlitten.

Die Verteidiger wollen Sulaiman A. als Menschen darstellen

Die detaillierte Beschreibung des Tatverlaufs lässt viele, die den Prozess verfolgen, bestürzt zurück. Eine Zuschauerin weint. Die Mutter und Schwestern von Rouven Laur sind als Nebenklägerinnen im Gerichtssaal anwesend. A. wirkt seltsam teilnahmslos. Vorerst wollen weder er noch seine Verteidiger eine Erklärung abgegeben. Ein Verteidiger beschreibt ihn gegenüber der Presse als „jungen, netten Mann“. Verteidigungsstrategie sei, ihn als Menschen darzustellen. Der Prozess wird am Donnerstag fortgesetzt.

Dann will Sulaiman A. Angaben zur Person machen. Ob diese Angaben von ihm persönlich geäußert werden oder von seinen Anwälten verlesen, werde erst kurz zuvor mitgeteilt.

Vorsitzender Richter: Grenze zwischen erster und zweiter Gewalt ziehen

Der Vorsitzende Richter betonte am Donnerstag, dass es in dem Prozess vor allem darum gehe, die individuelle Schuld des Angeklagten und eine mögliche Rechtsfolge zu erörtern. Das sei Sinn und Zweck des Strafprozesses, sagte Anderer.

Man werde die eine oder andere Frage nicht erörtern, manche nur streifen, sagte Anderer. Das tue man nicht, weil man uninteressiert sei oder bequem, sondern weil man sonst eine Grenze überschreite, die die Gewaltenteilung auferlege. Das Verfahren sei kein Untersuchungsausschuss, keine parlamentarische Stunde. Man müsse die Grenze zur ersten und zweiten Gewalt ziehen, das möge bei einigen zur Enttäuschung führen. Das Verfahren werde emotionale Momente mit sich bringen, sagte Anderer. Für die Verfahrensbeteiligten, aber auch für die Richterinnen und Richter.

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