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Prüfungsaufgaben früherer Jahre werden kostenfrei veröffentlicht

Das Institut für Bildungsanalysen wird künftig die Aufgaben bei Prüfungen nach Abschluss auf der eigenen Internetseite frei zugänglich machen.
imago/CHROMORANGE)Stuttgart. Seit Längerem müht sich die SPD-Landtagsfraktion, das grün geführte Kultusministerium davon zu überzeugen, dass zur Vorbereitung wichtiger Abschlussprüfungen die Aufgaben früherer Jahre kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Im Herbst 2023 hatten die Bildungsfachleute der Fraktion mit einem parlamentarischen Antrag und 13 Fragen nachgelegt.
Eine „Benachteiligung von Familien mit geringem Einkommen“, kritisierte die frühere Schulleiterin und Stuttgarter Landtagsabgeordnete Katrin Steinhülb-Joos, und wie dies dem Ziel der Bildungsgerechtigkeit entgegenlaufe, frühere Aufgaben nur an Verlage zur kostenpflichtigen Veröffentlichung weiterzugeben. Immerhin hatte das Land durch die Vergabe einschlägiger Genehmigungen zwischen 2018 und 2022 rund 360 000 Euro eingenommen.
Schüler haben Wunsch nach öffentlicher Zugänglichkeit
In einem Brief erläutert Kultusministerin Theresa Schopper (Grüne) der SPD-Fraktion, wieso ein Umsteuern möglich war. Ihrem Haus sei es ein großes Anliegen, dem Wunsch von Schülern nach öffentlicher Zugänglichkeit nachzukommen. Deshalb würden „zusätzlich zur Bereitstellung für Lehrkräfte die verwendeten Prüfungsaufgaben künftig nach Abschluss veröffentlicht“.
Und zwar vom Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) auf der eigenen Homepage. Um dies zu ermöglichen, sei aber eine Veränderung bisheriger Prozesse am IBBW erforderlich gewesen: Schon bei der Erstellung der Aufgaben müsse auf die neuen Modalitäten eingegangen werden. Betroffen sind das Abitur – zum ersten Mal nach dem diesjährigen Durchlauf – und die Hauptschul- und Werkrealschulabschlussprüfungen.
„Für die Bildungsgerechtigkeit ist es ein großer Erfolg, dass die Aufgaben zukünftig kostenfrei über die Internetseite des Instituts für Bildungsanalysen Baden-Württemberg abgerufen werden können“, sagt der bildungspolitische Sprecher der SPD-Fraktion Stefan Fulst-Blei. Er sei dankbar, „dass auch das Kultusministerium jetzt erkannt hat, dass es falsch ist, wenn die Vorbereitung auf Prüfungen mit vorangegangenen Prüfungsaufgaben vom Geldbeutel der Eltern abhängig ist“.
Mehr Transparenz könnte nach Meinung von Fachleuten aber auch noch einen zweiten Effekt haben und dazu führen, dass sich zumindest Teile der interessierten Öffentlichkeit mit dem Niveau des Verlangten befassen. Auf den Bildungsservern verschiedener Länder sind Materialien bereits frei zugänglich.
Öffentlich gemacht sind die Kompetenztests namens „Kompass 4“, die alle Viertklässler verbindlich im vergangenem Herbst mit als Grundlage für das „Neue Aufnahmeverfahren in Klasse 4 Baden-Württemberg“ absolvieren mussten. Die sollten ursprünglich geheim bleiben, sind aber inzwischen frei zugänglich und damit einsehbar, etwa wie im Fach Deutsch (https://ibbw-bw.de/,Lde/Startseite/Kompetenzmessung/kompass4-2024-konzeption).
Naturgemäß bleiben die Aufgaben für den kommenden Jahrgang geheim. Das IBBW muss das Niveau allerdings noch einmal überarbeiten, gerade angesichts der Tatsache, dass die Arbeiten im Herbst zu einem Zeitpunkt geschrieben werden, zu dem Viertklässler nur wenige Wochen Mathe der vierten Klasse hinter sich haben. Anders als bei anderen Prüfungen ist übrigens ausdrücklich erwünscht, dass Kinder nicht üben, sondern ihr Wissensstand ohne zusätzliche Vorbereitung erfasst wird.
Urheberrechtliche Fragen bei Teilen des Potenzialtests
Grundsätzlich geheim bleiben sollen Teile des neuen Potenzialtests für Kinder ohne entsprechende Grundschulempfehlung, die aber den Wunsch haben, aufs Gymnasium zu wechseln. Erklärt wird dieses Vorgehen mit urheberrechtlichen Fragen.
Getestet wird auch „logisches Denken“, wie es heißt. Diese Aufgaben sollen nach den Plänen im Kultusministerium bis auf Weiteres jedes Jahr verwendet werden und müssen auch deshalb intern bleiben.
Leitfaden zur Abiturprüfung seit 2022
Ein Leitfaden zur Abiturprüfung in Baden-Württemberg liegt seit 2022 vor. Informiert wird unter anderem darüber, welche Vorgaben es für die Wahl von Prüfungsfächern gibt, wie es um die mündlichen Prüfungen im Pflicht- und im Wahlbereich steht oder welche Kombinationen gar nicht möglich sind. „Der vorliegende Leitfaden“, so Kultusministerin Theresa Schopper (Grüne) in ihrem Vorwort, „gibt Ihnen detaillierte Informationen und Hinweise für eine erfolgreiche Gestaltung der Kursstufe und der Abiturprüfung.“