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Quick-Freeze-Verfahren: Uneinigkeit über das Einfrieren von Verkehrsdaten bei Straftaten

An diesem Freitag befasst sich der Bundesrat mit dem Speichern von IP-Adressen, kommende Woche geht es darum auch bei der Innenministerkonferenz in München. Baden-Württemberg will sich für eine rasche Neuregelung einsetzen und spricht sich klar für mehr Kompetenzen für die Ermittler aus.
Quick Freeze Datenschutz Strafverfolgung per Computer

Ohne IP-Adressen können Ermittler viele Straftaten nicht aufklären.

dpa/Geisler-Fotopress/Christoph Hardt)
Jennifer Reich

Redakteurin Politik und Verwaltung

0711 66601-183

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