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Wenn der Staat an seinen Richtern spart

Richter werden in Deutschland zu schlecht bezahlt, kritisiert die EU.
dpa/Bernd Weißbrod)Wenn aus Finanzbeamten Steuerberater werden, wenn IT-Spezialisten einen Bogen um die öffentliche Verwaltung schlagen und wenn sich Prädikatsjuristen eher bei Anwaltskanzleien verdingen als bei Vater Staat, hat dies oft einen einfachen Grund: Die Privatwirtschaft zahlt besser. Und zwar so viel besser, dass man schon idealistisch sein muss, um auf das viele Geld zu verzichten.
Denn die Zeiten, da man beim Staat zwar weniger verdiente, aber auch deutlich weniger gefordert war, sind vorbei. Es mag ja sein, dass ein Anwalt in einer Großkanzlei immer noch einen stressigeren Job hat. Doch längst fällt auch in den Staatsanwaltschaften und Gerichten so viel Arbeit an, dass sich damit keine derart großen Gehaltsunterschiede begründen lassen.
60 000 Euro für den Richter, 139 000 Euro für den Anwalt
Nach einer vom Richterbund in Auftrag gegebenen Studie öffnet sich die Schere immer weiter. Verdienten junge Richter und Staatsanwälte 1992 noch rund 10 000 Euro weniger im Jahr als vergleichbare Juristen in Unternehmen, beträgt die Differenz heute rund 40 000 Euro. Noch größer ist die Differenz, wenn man die Großkanzleien betrachtet: Sie zahlen rund 80 000 Euro mehr.
Oder in absoluten Zahlen: Wer heute als ledige Richterin oder als Staatsanwalt in den Beruf einsteigt, erhält im bundesweiten Durchschnitt nach einigen Jahren Berufserfahrung rund 60 000 Euro brutto im Jahr, während Anwälte in einer Großkanzlei auf der ersten Karrierestufe im Schnitt 139 000 Euro beziehen.
Was hat das für Folgen? Erstens schraubt der Staat seine Ansprüche an den Juristennachwuchs zurück. Baden-Württemberg gehört zu den Ländern, die inzwischen auch Absolventen einstellen, die weniger als neun Punkte im Staatsexamen erzielen, also kein Prädikatsexamen in der Tasche haben. Sie können Amtsanwalt werden und kümmern sich als solche um die leichteren Fälle, etwa einfache Körperverletzung, Verkehrsstrafsachen oder geringe Vermögensdelikte. Damit ist das Ende der Fahnenstange aber noch nicht erreicht. Auch anspruchsvollere Aufgaben sind auf diesem Umweg erreichbar.
Und dies sei – um das ganz deutlich zu sagen – auch jedem gegönnt. Zumal die Erfahrung ja zeigt, dass es nicht nur die Einserabsolventen zu etwas bringen. Sondern auch diejenigen, die möglicherweise nicht so gut lernen, dafür aber mehr Fingerspitzengefühl besitzen.
Das Prinzip der Bestenauslese wird infrage gestellt
Und doch stellt der Staat damit – Punkt zwei – das Prinzip der Bestenauslese infrage. Und damit den Anspruch, die Sahne abzuschöpfen, jene etwa 19 Prozent eines Jahrgangs, die ein Prädikatsexamen besitzen. Dabei leitet sich dieser Anspruch aus dem Grundgesetz ab, in dem es heißt: „Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.“
Wenn immer mehr Topjuristen in die Topkanzleien abwandern und immer weniger bei Vater Staat anheuern, dann ist die Gefahr nicht von der Hand zu weisen, dass sich vor Gericht die Gewichte verschieben. Zumal die Richter und Staatsanwälte oft schon rein personell der Anwaltschaft unterlegen sind.
Und spätestens da stellt sich die Frage, ob jeder in dieser Republik vor Gericht die gleichen Chancen hat. Oder ob es einen Unterschied macht, ob man sich die Dienste von Großkanzleien leisten kann oder nicht.
Was ist zu tun? Zum einen könnte die Arbeit der Richter und Staatsanwälte erleichtert werden. Wenn heute in einfachen Verkehrssachen 30-seitige Urteile ergehen, damit die Entscheidung in der nächsten Instanz nicht wieder kassiert wird, läuft etwas falsch. Auch die Justiz würde vom viel beschworenen Bürokratieabbau profitieren. Dann könnte man zumindest wieder damit werben, dass die Arbeit für Vater Staat mit Familie und Freizeit besser vereinbar ist als in der Wirtschaft.
Zum anderen könnte der Staat aber auch finanziell eine Schippe drauflegen. Deutschland liegt bei den Richtergehältern so weit zurück, dass die EU zum wiederholten Mal eine Korrektur angemahnt hat. Der Richterbund fordert ein Einstiegsgehalt von 100 000 Euro. Das klingt nach viel, könnte aber eine Entwicklung stoppen, die nicht nur die Attraktivität des Richterberufs infrage stellt. Sondern auch das Vertrauen in eine unabhängige Justiz.