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Nachweis illegal ausgestellt?

Schwimmunterricht ohne Rettungsfähigkeit? Land lässt prüfen

Wer Schülern Schwimmen beibringt, muss im Notfall Leben retten können. Landesweit wird nun geprüft, ob das auch immer der Fall ist. Ein Verdacht aus dem Raum Baden-Baden sorgt für Unsicherheiten.
Zwei Personen im Wasser, eine stützt die andere mit Schwimmring.

Lehrkräfte müssen für den Schwimmunterricht ihre Rettungsfähigkeit nachweisen. Bestehen Zweifel, sollen sie bis zu einem erneuten Nachweis nicht eingesetzt werden. (Symbolbild: Abnahme des Rettungsschwimmerabzeichens)

DLRG Herrenberg)

Stuttgart. Um sicheren Schwimmunterricht gewährleisten zu können, lässt das Land die Rettungsfähigkeit von Lehrkräften überprüfen. Anlass sind nach Angaben des Kultusministeriums in Stuttgart Hinweise auf Unregelmäßigkeiten bei der Ausstellung von Rettungsschwimmernachweisen. Konkret sei bislang ein Fall bekannt.

Unter anderem sollen nun Schulleitungen explizit sicherstellen, dass nur Lehrkräfte Schwimmunterricht erteilen, die eine Aus- oder Fortbildung zur Rettungsfähigkeit im Umfang von mindestens zwölf Unterrichtseinheiten absolviert und/oder das Rettungsschwimmerabzeichen Silber erworben haben. Bestehen Zweifel an der Rettungsfähigkeit, sollen die Menschen bis zum erneuten Nachweis nicht im Schwimmunterricht eingesetzt werden.

„Die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler steht an erster Stelle“, betonte Ministerialdirektor Manuel Geiger. „Deshalb werden alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um schnellstmöglich Klarheit zu schaffen und einen sicheren Schwimmunterricht zu gewährleisten.“

Bei einer Übung für das Rettungsschwimmerabzeichen wird die Rettung einer Person am Beckenrand trainiert. Lehrkräfte müssen für den Schwimmunterricht ihre Rettungsfähigkeit nachweisen.
DLRG Herrenberg)

Ministerium prüft mögliche weitere Fälle

Das Ministerium verweist auf einen „gesicherten“ Fall aus dem Raum Baden-Baden, in dem eine Prüferin aus dem Bereich der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) unrechtmäßig eine Bescheinigung ausgestellt habe, obwohl nachgewiesenermaßen keine Rettungsfähigkeit bestanden habe. Bislang sei nur dieser eine Fall bekannt, betonte das Ministerium. Es werde nun landesweit geprüft, ob es weitere Fälle gebe. Auch die Staatsanwaltschaft wurde den Angaben nach eingeschaltet.

DLRG unterstützt Aufklärung

Der Präsident des DLRG-Landesverbands Baden, Felix Strobel, sicherte Unterstützung zu. „Die Rettungsschwimmausbildung der DLRG folgt strengen, verbindlichen Vorgaben an Umfang, Inhalt und Abnahme der Abzeichen“ erklärte er. Bestünden Zweifel an der Einhaltung dieser Standards, solle dies aufgeklärt werden – „auch im Interesse der vielen engagierten Ausbilderinnen und Ausbilder, die täglich landesweit für eine hohe Ausbildungsqualität sorgen“. (lsw)

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