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Untersuchungsausschuss Polizeiaffäre

Ministerpräsident Kretschmann: „Die Sache ist für mich geklärt“

Innenminister Thomas Strobl sieht sich in der sogenannten Brief-Affäre nach wie vor absolut im Recht - auch wenn er eine Geldauflage zur Einstellung seines Verfahrens in Höhe von 15 000 Euro zahlen will. Auch Ministerpräsident Winfried Kretschmann hatte im Hinblick auf die Polizeiaffäre mit einer weitreichenden schriftlichen Mitteilung aufhorchen lassen: „Die Sache ist für mich geklärt, und wir werden in der Koalition weiter gut und vertrauensvoll mit Thomas Strobl zusammenarbeiten.“

Thomas Strobl (M, CDU), Innenminister von Baden-Württemberg, spricht im Medienzentrum im Landtag bei einer Befragung im Landtags-Untersuchungsausschuss zur Polizei-Affäre.

dpa | Bernd Weißbrod)

STUTTGART. Jetzt kommt es auf jedes Wort an: Thomas Strobl (CDU) stutzt kurz, als ihm Oliver Hildenbrand, Grünen-Obmann im parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur „Brief-Affäre“, die Frage stellt, warum er eigentlich einen Tag vor der nächsten Sitzung des Gremiums das Angebot der Stuttgarter Staatsanwaltschaft öffentlich gemacht hat. Denn ein richtiger Zeitpunkt hätte aus Hildenbrands Sicht auch der Tag der ersten Vernehmung am 23. September sein können. Damals hätten seine Überlegungen den „Reifegrad“ wie heute noch nicht gehabt. Klarer immerhin ist der Blick in die Zukunft: Am Montag, um acht Uhr, endet die Frist, bis zu der Strobls Verteidiger die Einwilligung ihres Mandanten bei der Staatsanwaltschaft deponieren müssen. „Mit der Einstellung des Verfahrens“, hat er bereits schriftlich mitteilen lassen, „gelte ich als unschuldig.“

Überhaupt ist begriffliche Präzision gefragt, seit die CDU das Vorgehen ihres Landesvorsitzenden abgenickt hat. Nach den Worten von Fraktionschef Manuel Hagel wurde am Donnerstagabend „einstimmig Einvernehmen“ unter den Abgeordneten darüber hergestellt, dass die Annahme des Angebots der Staatsanwaltschaft, die Ermittlungen gegen den Innenminister unter Auflagen einzustellen, „kein Grund für einen Rücktritt ist“. Strobl spricht von Einstellung, obwohl der hier angewandte Paragraph 153a diese Vokabel nicht enthält, sondern, wie es in der Strafprozessordnung heißt, ein „Absehen von der Verfolgung unter Auflagen und Weisungen“ bedeutet.

Strobl war mit vielen Details nicht befasst

Offenbar wird bei Strobls Auftritt am Freitag, dass er zunächst mit der Spitze der CDU-Fraktion verhandelt hat, ob die sein Vorgehen und die Zahlung der Geldauflage in Höhe von immerhin 15.000 Euro mitträgt, und erst dann mit Ministerpräsident Winfried Kretschmann. Dass er die Zahlung der Auflage akzeptiert, erklärt er mit seiner Absicht, das Verfahren schnell zu beenden, „damit wir uns wieder uneingeschränkt den Dingen zu wenden, die wichtig sind für unser Land“. Und weiter: „Da brauchen wir alle 150 Prozent, um uns den Aufgaben widmen zu können, das gilt insbesondere für den Innenminister.“ Offenbar wird aber auch, wie schon vor vier Wochen, dass Strobl mit vielen Details nicht befasst gewesen ist. Nicht einmal rund um die für seine weitere politische Karriere so wichtigen Verhandlungen seiner Verteidiger mit der Staatsanwaltschaft.Er könne über „seine Gedankenwelt“ keine Auskunft geben, weil er sich nicht erinnere. 

Zumindest Kretschmann hält das auch für gar nicht mehr relevant. Auch er hatte schon morgens ebenfalls mit einer weitreichenden schriftlichen Mitteilung aufhorchen lassen: „Die Sache ist für mich geklärt, und wir werden in der Koalition weiter gut und vertrauensvoll mit Thomas Strobl zusammenarbeiten.“ Auch der Minister sagt vor dem Ausschuss, er erkenne nicht, „dass ich mit einem Rücktritt Schaden von diesem Amt abwende“. Was SPD und Liberale ganz anders bewerten. Deshalb reifen Pläne, sogar den Ministerpräsidenten selber zu hören, wann und wie und worüber ihn sein Stellvertreter in den vergangenen Wochen informiert hat. Bisher sind noch drei weitere Sitzungstermine bis Ende Januar vorgesehen, zugleich aber nicht weniger als 30 weitere Zeugen und Zeuginnen geladen.

Quelle/Autor: Brigitte Johanna Henkel-Waidhofer

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