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Corona-Hilfen werden frühestens ab Herbst zurückerstattet

Die Gastronomie war eine der Branchen, die von den Einschränkungen währen der Corona-Pandemie in besonderem Maß wirtschaftlich betroffen waren.
IMAGO/imageBROKER/Oleksandr Latkun)Wer hat Anspruch auf die Erstattung von zurückgezahlten Soforthilfen?
Das Gesetz und das ihm zugrunde liegende Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg beziehen sich ausschließlich auf Corona-Soforthilfen, die aufgrund der Landes-Verordnung vom 22. März 2020 bewilligt und dann ganz oder teilweise zurückgefordert wurden. Alle ab dem 8. April beantragten Soforthilfen sind von dem Gesetz nicht erfasst.
Alle, die gegen die Rückzahlung geklagt oder Widerspruch eingelegt hatten, haben aufgrund der Urteile Anspruch auf die Rückzahlung. Das Gesetz erfasst nun auch alle, die auf rechtliche Maßnahmen gegen die Rückzahlungsbescheide verzichtet hatten. Dazu gehören auch diejenigen, die sich nicht am Rückmeldeverfahren beteiligt hatten.
Wie soll das Verfahren zur Rückerstattung ablaufen?
Details der geplanten Abwicklung sind noch offen. Gesetzlich festgelegt ist, dass Betroffene einen Antrag stellen müssen. Dies soll über ein Online-Portal laufen, das allerdings erst noch eingerichtet werden muss. Es gilt als wahrscheinlich, dass die L-Bank mit der Durchführung des Rückmeldeverfahrens beauftragt wird. Sie war für die Bewilligung und Auszahlung der Soforthilfen, das Rückmeldeverfahren und die Rückforderungen zuständig und verfügt über den Datenbestand. Die politische Forderung, die Landesverwaltung solle die Rückzahlung selbst abwickeln, wies Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) zurück, weil dazu die personellen Kapazitäten fehlten.
Wann können Betroffene mit einer Rückzahlung rechnen?
Das ist derzeit noch völlig offen. Vertreter der L-Bank erklärten im Wirtschaftsausschuss, dass die staatliche Förderbank für das Verfahren externe Unterstützung benötige. Aufgrund des Auftragswerts müsse diese Dienstleistung europaweit ausgeschrieben werden, wofür die L-Bank ein halbes Jahr veranschlagt. Also werden die Arbeiten zur Entwicklung des Online-Antragsportals frühestens im August oder September starten können. Anträge werden also nicht vor dem Herbst möglich sein. Wann das gesamte Verfahren abgeschlossen sein könnte, lässt sich laut Hoffmeister-Kraut nicht sagen.
Sind Wirtschaftsverbände mit der nun beschlossenen Lösung zufrieden?
Prinzipiell begrüßen Verbände, wie Handwerk BW, der Baden-Württembergische Industrie- und Handelskammertag oder der Bund der Selbstständigen, dass die Rückzahlung an alle Betroffenen nun möglich ist. Die Verbände hätten sich aber mehr gewünscht. So machten sie sich in der Anhörung des Wirtschaftsausschusses dafür stark, dass die Gelder ausbezahlt werden, ohne dass die betroffenen Anträge stellen müssen. Und es gab auch die Forderung, auch andere staatliche Corona-Hilfen, die ganz oder teilweise zurückgezahlt werden mussten, wieder an die Betroffenen auszuzahlen.
Welche Kosten kommen auf das Land zu?
Im Vorwort zum Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen war von 791 Millionen Euro die Rede. Doch inzwischen geht auch das Wirtschaftsministerium davon aus, dass es deutlich mehr werden könnte, wenn der Bund, der den größten Teil der damaligen Soforthilfen zur Verfügung gestellt hat, Regressforderungen an das Land stellt. Im Landtag wurde von bis zu einer Milliarde Euro gesprochen.
Die reinen Verwaltungskosten für die Rückzahlungen schätzt das Wirtschaftsministerium aktuell auf 90 bis 100 Millionen Euro. Denn es setzt pro Einzelfall 900 Euro Verwaltungskosten an. Es wird also auch Fälle geben, in denen die Verwaltungskosten den Rückzahlungsbetrag deutlich übersteigen.
Ministerin rechnet mit 100.000 Anträgen
Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut geht von rund 100 000 Anträgen auf Rückerstattung von Corona-Soforthilfen aus. Über 60 000 Betroffene hätten rechtskräftige Rückzahlungsbescheide, 13 000 hätten nicht am Rückmeldeverfahren teilgenommen und 10 000 Hilfen freiwillig zurückerstattet, sagte sie im Wirtschaftsausschuss. Zudem erwartet die CDU-Politikerin 20 000 Anträge von Menschen und Unternehmen, die keine Ansprüche haben.