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L-Bank

Wirtschaftsministerium hat Auftrag für Corona-Hilfen-Rückzahlung noch nicht vergeben

Vor zwei Monaten hatte der Landtag ein Gesetz beschlossen, das die Rückzahlung der Corona-Soforthilfen ermöglichen soll, die von der L-Bank zu Unrecht zurückgefordert wurden. Bei der L-Bank geht man davon aus, dass das Wirtschaftsministerium die landeseigene Förderbank damit betrauen wird, doch der Auftrag ist bislang nicht erteilt.
Buchstabenwürfel „SOFORTHILFE RÜCKZAHLUNG“ auf Euro-Geldscheinen.

Es wird mindestens bis Oktober dauern, bis Empfänger der ersten Corona-Soforthilfen die Rückzahlung der Gelder beantragen können, die zu Unrecht von der L-Bank zurückgefordert wurden.

Imago/Steinach)

Stuttgart. Das Wirtschaftsministerium hat den Auftrag, die Rückzahlung der zu Unrecht zurückgeforderten Corona-Soforthilfen abzuwickeln, bislang noch nicht vergeben. Das erklärte Johannes Heinloth, Vorstandsmitglied der L-Bank, in Stuttgart. Das Ministerium habe zunächst prüfen müssen, ob auch andere Behörden oder Organisationen damit betraut werden könnten. So soll etwa untersucht worden sein, ob die Industrie- und Handelskammern oder die Steuerberaterkammer als Dienstleister für die Abwicklung der Rückzahlungen in Frage kommen.

Dieser Prüfungsprozess ist bislang noch nicht abgeschlossen. Ob das noch in den nächsten Wochen vor der Konstituierung des neuen Landtags erfolgen wird, ist offen. Heinloth geht davon aus, dass letztlich die L-Bank mit der Rückzahlung der Corona-Soforthilfen beauftragt wird. Man treffe bereits Vorbereitungen dafür.

L-Bank braucht einen externen Dienstleister

Der Landtag hatte Ende Februar ein Gesetz verabschiedet, nach dem alle Empfänger solcher Hilfen die aufgrund einer Verordnung aus dem März 2020 beantragt worden waren, Rückzahlungen wieder erstattet bekommen. Das Parlament reagierte damit auf Urteile des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, der die Rückforderungen der L-Bank durch die damals geltenden Vorschriften nicht gedeckt sah.

Sollte das Wirtschaftsministerium die landeseigene Förderbank beauftragen, müsste diese, wie schon zuvor angekündigt einen externen Dienstleister für die Aufgabe engagieren. Die L-Bank könne dies mit ihrem eigenen Personal und ihren Ressourcen nicht bewältigen, erklärte Heinloth. Es gehe schließlich um mehr als 90.000 Fälle, in denen Ansprüche auf Rückzahlung bestünden.

Verwaltungskosten sollen deutlich unter 100 Millionen Euro bleiben

Für die Ausschreibung, Vergabe und Entwicklung des Portals, über das die Rückzahlung beantragt werden kann, veranschlagt der L-Bank-Vorstand sechs Monate. Anträge können also frühestens im Oktober gestellt werden.

Die Verwaltungskosten könnten aber niedriger ausfallen als die vom Wirtschaftsministerium genannten 100 Millionen Euro. „Wir werden erheblich darunter liegen“, kündigte Heinloth an.

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