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Musterverfahren

Corona-Soforthilfe: Verweigerer scheitern in der ersten Instanz

Wer Corona-Soforthilfe erhalten und sich nicht am Rückmeldeverfahren der L-Bank beteiligt hat, muss damit leben, dass die Förderbank des Landes das Geld in vollem Umfang zurückfordert. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat in zwei Musterverfahren Klagen von Betroffenen zurückgewiesen.

Empfänger von Corona-Soforthilfe, wie beispielsweise Ladeninhaber, hätten in jedem Fall sich am Rückmeldeverfahren der L-Bank beteiligen müssen, haben Karlsruher Verwaltungsrichter entschieden.

dpa/Frank Hoermann/SVEN SIMON)

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