Karlsruhe. Auch nachdem der Landtag ein Gesetz beschlossen hat, das die Rückzahlung von Corona-Soforthilfen regelt, die von der L-Bank zu Unrecht zurückgefordert worden waren, haben die Verwaltungsgerichte in Baden-Württemberg weiter mit dem Thema zu tun. An allen vier Gerichten im Land sind insgesamt 500 Verfahren anhängig, bei denen es darum geht, ob es zulässig war, sich am Rückmeldeverfahren der L-Bank gar nicht zu beteiligen.
Nein, urteilte jetzt das Verwaltungsgericht Karlsruhe in z...
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