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Sondervermögen

Finanzausschuss gibt 86,7 Millionen Euro für Landesstraßen frei

Das Sondervermögen des Bundes kommt in Baden-Württemberg an. Der Landtag hat nun 86,7 Millionen Euro für den Landesstraßenbau freigegeben – ein wichtiger Impuls für die marode Infrastruktur. Die Bauwirtschaft spricht von einem überfälligen Signal und drängt auf schnelle Umsetzung der Projekte.
Baustelle mit gelber Walze und einer teilweise fertigen Straße im Freien.

Die Bauwirtschaft mahnt eine verlässliche Finanzierung für die Sanierung von Landesstraßen und Brücken an.

IMAGO/Wolfram Weber)

Stuttgart . Der Finanzausschuss des Landtags hat 86,7 Millionen Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur für den Landesstraßenbau bewilligt. „Jetzt kann es losgehen. Die Bagger können losrollen“, erklärt Verkehrsministerin Nicole Razavi (CDU) und bestätigt: Weitere 30 Millionen Euro habe man für die Schienen-Infrastruktur genehmigt.

„Das ist ein wichtiges und längst überfälliges Signal“, erklärt Thomas Möller, Hauptgeschäftsführer der Bauwirtschaft Baden-Württemberg. „Viele Landesstraßen und Brücken sind nach Jahrzehnten unzureichender Investitionen dringend sanierungsbedürftig. Die zusätzlichen Gelder helfen dabei, eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur zu sichern – eine zentrale Voraussetzung für die wirtschaftliche Entwicklung unseres Landes.“

Bauwirtschaft drängt: Mittel müssen schnell in konkrete Projekte fließen

Entscheidend sei nun, dass die Mittel schnell in konkrete Projekte fließen und zeitnah Ausschreibungen auf den Markt kommen. Zugleich mahnt Möller eine verlässliche Finanzierung über die kommenden Jahre an: „Die Entscheidung darf nur der Anfang sein. Der Investitionsrückstand ist enorm. Deshalb müssen auch künftig Mittel aus dem Sondervermögen konsequent für die Sanierung von Landesstraßen und Brücken eingesetzt werden. Nur mit einer kontinuierlichen Finanzierung können wir unser Verkehrsnetz wieder in einen guten Zustand bringen.“

Mit Blick auf Autobahnen und Bundesstraßen warnt die Bauwirtschaft erneut davor, reguläre Haushaltsmittel durch Gelder aus dem Sondervermögen zu ersetzen. „Das Sondervermögen muss echte zusätzliche Investitionen ermöglichen. Werden dafür Mittel aus dem normalen Budget gekürzt, verpufft die Wirkung – und der Investitionsstau bleibt bestehen“, betont Möller. Darüber hinaus müssten Bund, Land und Kommunen ihre regulären Infrastrukturmittel bedarfsgerecht erhöhen. Ebenso notwendig seien schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie eine personell besser ausgestattete und konsequent digitalisierte Straßenbauverwaltung.

Insgesamt 13,1 Milliarden Euro sind für Baden‑Württemberg vorgesehen

Aus dem Sondervermögen des Bundes fließen insgesamt 13,1 Milliarden Euro nach Baden‑Württemberg. Davon gehen 8,75 Milliarden Euro pauschal an die Kommunen, rund vier Milliarden Euro verbleiben beim Land für eigene Investitionsprogramme, darunter Hochbau, Klimaschutz, Landesgebäude, Uniklinika und Verkehrsinfrastruktur. Die 86,7 Mio. Euro für Landesstraßen sind Teil dieser Landessäule.

Um die Umsetzung zu beschleunigen, hatte der Bund das Infrastruktur-Zukunftsgesetz auf den Weg gebracht. Der Bundesrat hatte dem Gesetzentwurf am 10. Juli zugestimmt. Kern des Gesetzes ist die Ausweitung des sogenannten „überragenden öffentlichen Interesses“ auf Infrastrukturvorhaben wie Bundesfernstraßen, Wasserstraßen und Flughäfen. Damit sollen diese deutlich schneller fertiggestellt werden. Eine weitere Änderung: Bisher war bei Brücken-Ersatzneubauten ab einer Bauwerkslänge von 1500 Metern ein Planfeststellungsverfahren und eine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig. Diese Beschränkung entfällt nun, was dazu führt, dass Ersatzneubauten künftig unabhängig ihrer Länge deutlich schneller umgesetzt werden können. Verkehrsministerin Razavi kündigte in der Bundesratssitzung an, die Inhalte des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes auch in das Landesrecht übernehmen zu wollen.

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