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Bundesrat

Länder wollen Geflüchteten mit Job schneller zum Bleiberecht verhelfen

Auf Antrag von Schleswig-Holstein hat der Bundesrat eine Entschließung verabschiedet, die Erleichterungen für Geflüchtete bringen soll, die sich in Ausbildung befinden oder eine Arbeitsstelle haben.
Zwei Männer mit Gehörschutz an einer Maschinenanlage. Einer hält ein Holzbrett.

Wenn Geflüchtete einen Ausbildungsplatz oder eine Arbeit haben, sollen sie nach dem Willen des Bundesrats schon nach drei Jahren ein Bleiberecht bekommen.

dpa/SZ/Robert Haas)

Berlin/Stuttgart. Der Bundesrat hat sich in seiner zweiten Plenarsitzung in diesem Jahr dafür ausgesprochen, Geflüchteten, die sich in Ausbildung oder Arbeit befinden, bessere Bleibeperspektiven zu eröffnen. Die Länderkammer billigte mehrheitlich einen Entschließungsantrag , den Schleswig-Holstein eingebracht hatte.

Konkret schlägt die Länderkammer vor, dass Geduldete, die mindestens drei Jahre in Deutschland leben und seit einem Jahr einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen, künftig ein Bleiberecht erhalten sollen. Im Koalitionsvertrag sind bisher noch vier Jahre Aufenthaltsdauer dafür vorgesehen. Eine Verkürzung setze integrationsfördernde Signale und verringere den Verwaltungsaufwand, so der Bundesrat. Zudem würde sich die Verkürzung positiv auf die Planungssicherheit sowohl der betroffenen Personen als auch ihrer Arbeitgeber auswirken.

Nur 2,3 Prozent der Betroffenen nutzen die Regelung

Von den im Aufenthaltsgesetz geregelten Möglichkeiten einer Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung profitierten bislang lediglich 2,3 Prozent der Geduldeten, wie Schleswig-Holsteins Sozial- und Integrationsministerin Aminata Touré (Grüne) in der Begründung des Entschließungsantrags erklärte. Daher solle die Bundesregierung Maßnahmen entwickeln, mit denen Geflüchtete besser in den Arbeitsmarkt integriert werden können. 

Die Entschließung wird nun an die Bundesregierung weitergeleitet. Diese ist allerdings nicht verpflichtet, sich damit zu befassen. 

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