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Debatte im Wirtschaftsausschuss

Werden Corona-Soforthilfen in Höhe von 437 Millionen Euro zurückgezahlt?

Nach den Urteilen des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg zu Corona-Soforthilfen können auch Betroffene, die nicht geklagt hatten, auf eine Erstattung der zurückgezahlten Beträge hoffen. Denn unter den Landtagsparteien herrscht in dieser Frage weitgehend Einigkeit.
Ein Friseur schneidet einer lächelnden Frau die blonden Haare.

Friseur Holger Schier ist einer der Soforthilfeempfänger, die vor dem Verwaltungsgerichtshof erfolgreich waren. Nun können auch die auf Rückzahlung hoffen, die nicht geklagt hatten.

dpa/Jason Tschepljakow)

Stuttgart. Es war fast so etwas wie vorweihnachtlicher Friede, der im Wirtschaftsausschuss des baden-württembergischen Landtags eingekehrt war, als das Gremium einen Tag nach der letzten Landtagssitzung in diesem Jahr zu einer außerordentlichen Sitzung zusammenkam. Das Thema: die juristische Auseinandersetzung um die Rückzahlung der Corona-Soforthilfen, nachdem der VGH seine schriftlichen Urteile in mehreren Musterverfahren veröffentlicht hatte. Und die fielen, wie berichtet, in all den Fällen, in denen die Soforthilfe nach den Landesvorschriften vom März 2020 beantragt worden war, zugunsten der Betroffenen aus.

Nun waren sich die Vertreter aller vier im Landtag vertretenen Parteien im Kern einig, dass das Land nicht nur allen Klägern, die zu Unrecht zurückgeforderte Soforthilfe zurückzahlen müsse, sondern allen, die zu Beginn des ersten Lockdowns die Hilfen beantragt hatten. So forderte etwa Boris Weirauch (SPD) auch bei bestandskräftigen Bescheiden die zurückgeforderte Soforthilfe zurückzuzahlen.

Wirtschaftsministerin will im Januar Vorschlag machen

„Durch die Rückforderungen wird der Wirtschaft rechtswidrig Liquidität entzogen“, monierte der Oppositionspolitiker. Unterstützung bekam er dabei von Hans Dieter Scheerer (FDP). Ob zurückgezahlt werde, sei keine juristische, sondern eine politische Frage, betonte er und ergänzte: „Das wäre ein kleines Konjunkturprogramm vor Weihnachten.“

So schnell wird es allerdings nicht gehen. Zwar hat die Regierung nach Einschätzung von Grünen und CDU im Haushalt in der allgemeinen Rücklage vorgesorgt, um Rückzahlungen vornehmen zu können, doch die rechtliche Umsetzung wird noch dauern.

„Wir werden im Januar einen Lösungsvorschlag unterbreiten“, kündigte Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut an. Dazu hat ihr Haus ein Gutachten in Auftrag gegeben, wie die CDU-Politikerin im Ausschuss erklärte. Zu Inhalten der 25 000 Euro teuren Expertise äußerte sie sich aber nicht. Und wie der weitere Zeitplan aussehen könnte, ließ Hoffmeister-Kraut im Ausschuss offen.

Offen bleibt auch, ob sich die Ministerin den, auch aus den Regierungsparteien geäußerten, Forderungen nach einer vollständigen Rückzahlung der zurückgeforderten Hilfen aus dem ersten Hilfspaket für Selbstständige, Freiberufler und kleine Unternehmen wirklich nachkommen will oder kann. „Wir prüfen alles und schließen nichts aus“, erklärte die Ministerin. Auch eine Rückzahlung bei bestandskräftigen Bescheiden werde geprüft, sagte sie.

Scharfe Kritik von der Landtags-Opposition

Politisch bekannte sie sich allerdings nicht zu dieser mehrfach im Ausschuss geäußerten Forderung, sondern beließ es beim Allgemeinen: „Ich stehe an der Seite der Wirtschaft“, so Hoffmeister-Kraut. Ziel sei es, den Betroffenen zu helfen.

Von der SPD bekam sie für ihre Äußerungen harsche Kritik. Es sei „unverantwortlich, dass die Wirtschaftsministerin weiter auf Zeit spielt“, kritisierte Weirauch nach der Wirtschaftsausschusssitzung in einer schriftlichen Mitteilung. Sollte es zu einer vollständigen Rückzahlung kommen, würde dies das Land finanziell erheblich belasten. Es geht nach Angaben des Wirtschaftsministeriums um 62 000 Fälle und 437 Millionen Euro. Diese Summe war von der L-Bank von den Empfängern nach dem Online-Rückmeldeverfahren zurückgefordert worden.

Kosten von bis zu einer halben Milliarde Euro möglich

Und es kommen weitere Kosten auf das Land zu. Da wäre zum Einen die Verwaltungskosten, vor allem bei der L-Bank, für die Rückabwicklung der Rückzahlungen. Und da wäre zum Zweiten die Zinsen für den Zeitraum zwischen der Rückzahlung durch die Betroffenen und der Rückerstattung durch die L-Bank. Es müssten den Betroffenen die Zinsen und die in diesem Zusammenhang entstandenen Auslagen erstattet werden, verlangte Bernd Gögel (AfD). In Summe könnten auf das Land Ausgaben von rund einer halben Milliarde Euro zukommen.

Auch aus der Wirtschaft kommen klare Forderungen an die Landesregierung. Alle rechtswidrigen Rückzahlungsbescheide müssten „automatisch und unverzüglich“ aufgehoben werden, heißt es in einer Mitteilung des Bundes der Selbständigen Baden-Württemberg. Und es müsse auf „neue bürokratische Hürden und Prüfprozesse“ verzichtet werden.

Doch bei aller grundsätzlichen Einigkeit, die im Wirtschaftsausschuss im Grundsatz geäußert wurde, hegt die Landtagsopposition Zweifel, dass es eine solche Einigkeit auch in der Landesregierung gibt. Denn Finanzminister Danyal Bayaz habe in der Haushaltsdebatte die Rückabwicklungen der Soforthilfe-Rückzahlungen unter einen Finanzierungsvorbehalt gestellt, kritisierte Weirauch. „Gibt es eine Linie in der Landesregierung?“, fragte der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion in der Ausschusssitzung rhetorisch.

VGH fällt Grundsatzurteile

Der 14. Senat des VGH hatte Anfang Oktober in fünf Fällen zugunsten der betroffenen Unternehmen entschieden. Diese hatten gegen die Rückforderung der Corona-Soforthilfen aus der Anfangsphase der Pandemie geklagt, nachdem die L-Bank ihre Widersprüche abgewiesen hatte.

Aufzeichnung der Sitzung des Wirtschaftsausschusses

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