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Wirtschaftsministerin: L-Bank akzeptiert Urteile zu Rückzahlung von Corona-Soforthilfen

Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut will die jurstischen Auseinandersetzungen um die Rückzahlung von Corona-Soforthilfen möglichst rasch zu einem Ende bringen.
IMAGO/Arnulf Hettrich)Stuttgart. „Wir werden die Nichtzulassungsbeschwerde nicht nutzen“, kündigte Baden-Württembergs Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut auf Nachfrage am Dienstag in der Landespressekonferenz an. Damit ist klar, dass ein großer Teil der Rechtsstreitigkeiten über die Rückzahlung der Corona-Soforthilfen , die auf Grundlage einer Richtlinie des Landes aus dem März 2020 bewilligt worden war, abgeschlossen ist. Damit wird die Frist für die Entscheidung über Rechtsmittel gar nicht ausgeschöpft. Die wäre noch bis Ende Dezember gelaufen, nachdem der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim die schriftlichen Urteile in sechs Musterverfahren am 28. November veröffentlicht hatte.
Hoffmeister-Kraut strebt „Befriedung“ an
Wie mit den Tausenden von Klagen gegen die Rückzahlungsforderungen der L-Bank umgegangen werden soll, werden derzeit geprüft, sagte die CDU-Politikerin. „Ich strebe eine Befriedung an“, betonte Hoffmeister-Kraut. Wie lange es dauert, bis die Fragen rund um die Corona-Soforthilfen endgültig geklärt sind, ist derzeit noch offen. Man müsse erst die Urteilsbegründungen des VGH im Detail prüfen. Alle Rückforderungen in Fällen, die genauso gelagert sind, wie die der Gewinner vor dem VGH, seien aber gestoppt, sagte die Wirtschaftsministerin.
Der 14. Senat des VGH hatte Anfang Oktober in fünf Fällen zugunsten der betroffenen Unternehmen entschieden. Diese hatten gegen die Rückforderung der Corona-Soforthilfen aus der Anfangsphase der Pandemie geklagt, nachdem die L-Bank ihre Widersprüche abgewiesen hatte. Die höchsten Verwaltungsrichter im Südwesten bestätigten dabei die Entscheidungen der Verwaltungsgerichte Freiburg, Karlsruhe und Stuttgart. Auch der VGH vertrat die Rechtsauffassung, dass die ersten Vorschriften zur Corona-Soforthilfe zu unklar formuliert gewesen seien. Deshalb könne die L-Bank in diesen Fällen kein Geld zurückfordern.