Debatten im Landtag vom 30. September und 1. Oktober 2015

Alle Fraktionen signalisieren Zustimmung zur Reform des Wappenrechts

Stuttgart. Bei der ersten Lesung des Gesetzentwurfs zur Reform des Wappenrechts im Landtag herrschte große Einigkeit unter den Abgeordneten. Alle Fraktionen sprachen sich für die Änderungen aus und kündigten ihre Zustimmung an. Das Gesetz wurde zur weiteren Beratung an den Innenausschuss verwiesen. "Mit dem Gesetzentwurf soll das aus dem Jahre 1954 stammende Wappenrecht modernisiert, entbürokratisiert […]

Stuttgart. Bei der ersten Lesung des Gesetzentwurfs zur Reform des Wappenrechts im Landtag herrschte große Einigkeit unter den Abgeordneten. Alle Fraktionen sprachen sich für die Änderungen aus und kündigten ihre Zustimmung an. Das Gesetz wurde zur weiteren Beratung an den Innenausschuss verwiesen.

"Mit dem Gesetzentwurf soll das aus dem Jahre 1954 stammende Wappenrecht modernisiert, entbürokratisiert und zeitgemäß ausgestaltet werden“, erklärte Innenminister Reinhold Gall (SPD). Der Gesetzentwurf geht zum Schutz der Hoheitszeichen entsprechend der bisherigen Rechtslage vom Grundsatz aus, dass die Verwendung des Landeswappens sowie der Landesdienstflagge außerhalb des staatlichen Bereichs stets genehmigungspflichtig ist.

„Um die Wappenverwendung bürgerfreundlicher zu machen, sieht der Gesetzentwurf aber neue Möglichkeiten der genehmigungsfreien Wappennutzung vor“, sagte der Innenminister. Diese soll künftig unter anderem für Zwecke der Medienberichterstattung, des Unterrichts, der staatsbürgerlichen Bildung sowie für kulturelle Projekte, an denen sich das Land beteiligt, gestattet werden. Gleiches gilt für die Wappenverwendung, wenn mit dieser auf die Förderung durch das Land Baden-Württemberg hingewiesen wird. Damit werde die Zahl der notwendigen Genehmigungen deutlich zurückgehen, so Gall.

Erweitert wird im Gesetzentwurf auch der Kreis der wappenführenden Stellen. Erstmals wird gesetzlich auch den Fraktionen im Landtag sowie den von der Landesregierung für bestimmte Aufgabenbereiche beauftragten Personen, wie beispielsweise dem Landesbehindertenbeauftragten, dieses Recht zugebilligt. Außerdem werden in den Katalog der wappenführenden Stellen auch der Landtag sowie dessen Abgeordnete, die bereits bislang aufgrund allgemeiner Verwaltungspraxis das Wappen führen durften, klarstellend aufgenommen. Außerdem erhält das Innenministerium nun eine klare Grundlage, um tätig zu werden, wenn das Landeswappen missbräuchlich verwendet wird.

Es würden bestehende Gesetzeslücken geschlossen und Bürokratie abgebaut, lobte Dieter Hillebrand (CDU). Auch sei es wichtig, dass die Verwendung von Insignien und Hoheitszeichen des Landes klar geregelt werde. „Wir brauchen in Baden-Württemberg ein modernes und zeitgemäßes Wappenrecht“, sagte auch Wilhelm Halder (Grüne). Nikolaos Sakellariou (SPD) war froh darüber, dass die Abgeordneten nun das Landeswappen rechtssicher in Visitenkarten führen können. Auch Ulrich Goll (FDP) sprach sich für den Gesetzentwurf aus. Er erinnerte an Zeitungsanzeigen, in denen das Wappen missbräuchlich in der Vergangenheit verwendet wurde. „Ein Gesetz, das nichts kostet und Bürokratie abbaut – dagegen kann man wirklich nicht sein“, fasste Sakellariou den Tenor der Debatte zusammen.

 

Quelle/Autor: schl

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30. September und 1. Oktober 2015