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Strobl: Schwarzmarkt nicht eingedämmt
Stuttgart. Gegen einen Schwarzmarkt für Cannabis vorzugehen, ist für die Ermittler seit Einführung des Konsumcannabisgesetzes schwieriger geworden. Das geht aus der Antwort von Innenminister Thomas Strobl (CDU) auf einen Landtagsantrag des CDU-Abgeordneten Tim Bückner hervor. So ist etwa die Anordnung einer Funkzellenabfrage beim Verdacht von Straftaten nach dem Konsumcannabisgesetz nicht mehr möglich.
„Durch die Teillegalisierung von Cannabis stehen den Strafverfolgungsbehörden nun weniger Ermittlungsinstrumente nach der Strafprozessordnung zur Verfügung, um Verdachtsmomente zu generieren“, schreibt Strobl in der Antwort. Dennoch wurden im vergangenen Jahr – das neue Gesetz ist seit April 2024 in Kraft – 712 Kilo Cannabis sichergestellt, knapp 418 Kilo aus 24 Fällen mit über fünf Kilo. Insgesamt sind das rund 100 Kilo mehr als 2023. Eine Eindämmung des Schwarzmarktes, auf den die ehemalige Koalition von SPD, Grünen und FDP auf Bundesebene gehofft hatte, ist laut Strobl derzeit nicht erkennbar.
Unfälle unter Einfluss von Cannabis
Auch die Zahl von Autofahrten unter Cannabiseinfluss scheint – trotz erhöhter Grenzwerte – nicht rückläufig zu sein. In Baden-Württemberg kam es zwischen April und Dezember 2024 zu 314 Unfällen unter Einfluss von Cannabis. Gemessen werden dabei Rückstände im Blut. Das geht aus einem weiteren Landtagsantrag Bückners hervor. Im ersten Halbjahr dieses Jahres waren es bereits 283 Unfälle. 138 Personen wurden dabei leicht verletzt, 20 schwer und drei Menschen starben.