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Regelungsbefreiungsgesetz

Weniger Bürokratie im Haushalt: Erste Befreiung für Stuttgart

Das Land wendet das neue Regelungsbefreiungsgesetz erstmals an und hat Stuttgart als erster Kommune eine Ausnahme vom bisherigen Stellenplan genehmigt. Vier Jahre lang entfallen detaillierte Angaben zu den tatsächlich besetzten Stellen des Vorjahres.

Die Verwaltung im Stuttgarter Rathaus profitiert als erste vom neuen Regelungsbefreiungsgesetz.

Michael Weber)

Stuttgart. Die Landeshauptstadt Stuttgart muss in ihrem Haushaltsplan künftig nicht mehr angeben, wie viele Stellen im Vorjahr insgesamt vorgesehen waren und wie viele davon tatsächlich besetzt waren. Möglich macht dies das am 21. Oktober in Kraft getretene Kommunale Regelungsbefreiungsgesetz . Es erlaubt Kommunen, zeitlich befristet von bestehenden Vorschriften abzuweichen, um neue Verfahren zu erproben.

Bewähren sich diese, können sie landesweit übernommen werden. Das Innenministerium hat dafür nun erstmals eine Befreiung genehmigt. Konkret verzichtet Stuttgart für die Dauer von vier Jahren darauf, im Stellenplan die Gesamtzahl der Stellen und die Zahl der am 30. Juni des Vorjahres besetzten Stellen getrennt nach Besoldungs- und Entgeltgruppen auszuweisen.

Die Kommunalverbände hatten die neue Regelung begrüßt

Das Gesetz soll Gemeinden, Landkreisen und Zweckverbänden ermöglichen, neue Formen der Aufgabenerledigung und Zusammenarbeit zu testen. Es schafft dafür einen rechtssicheren Rahmen und setzt auf die Initiative der kommunalen Ebene, so das Innenministerium. Die Abweichung ist jeweils für bis zu vier Jahre zulässig, sofern keine höherrangigen Rechtsgüter entgegenstehen.

Die Kommunalverbände hatten die neue Regelung begrüßt. Der Städtetag hat zum Start des Gesetzes beantragt, dass seine 205 Mitgliedskommunen keine Nachweise bei der Landesförderung mehr vorlegen müssen. In Brandenburg gibt es ein Standarderprobungsgesetz seit 20 Jahren.

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