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Landtagswahl

Zwei Stimmen und eine neue Wählergruppe

Bei der Landtagswahl am 8. März in Baden-Württemberg dürfen erstmals auch 16- und 17-Jährige den Landtag mit wählen. Eine weitere Neuerung ist das Zwei-Stimmen-Prinzip. Die Idee dahinter war, den Frauenanteil im Parlament zu erhöhen.
Glasgebäude mit gelbem Schild: "Landtag von Baden-Württemberg, 1959-1961 erbaut".

Der Landtag in Baden-Württemberg wird am 8. März neu gewählt.

IMAGO/DeFodi Images)

Stuttgart. An diesem Sonntag wird in Baden-Württemberg gewählt . Und in diesem Jahr ändert sich dabei einiges. Zum ersten Mal gibt es ein Zweistimmenwahlrecht im Land. Mit der ersten Stimme wird in den 70 Wahlkreisen der Kandidat vor Ort gewählt, mit der zweiten eine Partei. Die Zweitstimme bestimmt auch das Verhältnis der Parteien im Landtag.

Insbesondere die FDP befürchtet , dass der Landtag durch das neue Wahlrecht noch größer werden könnte. Derzeit gehören dem Landtag 154 Abgeordnete an. 120 müssen ihm nach dem Gesetz angehören. Höhere Zahlen kommen durch Überhang- und Ausgleichsmandate zustande. Die FDP fürchtet, dass es künftig bis zu rund 200 Abgeordnete geben könnte.

Zahl der Direktmandate für eine Partei und Stimmensplitting können Größe des Landtags beeinflussen

Ob es dazu kommt oder die Zahl der Abgeordneten sogar geringer als bisher ausfällt, hängt vom Wahlverhalten ab. Stimmensplitting, also mit der ersten Stimme einen Kandidaten einer anderen Partei wählen als mit der Zweitstimme, kann zu einer Vergrößerung beitragen, wenn eine Partei dadurch nahezu alle Direktmandate gewinnen sollte, aber bei den Zweitstimmen auf deutlich weniger Mandate kommt. Denn dann muss es entsprechende Ausgleichsmandate für die anderen Parteien geben. Auch die Zahl der in den Landtag gewählten Parteien kann sich auf die Größe des Landtags auswirken.

Wahlrechtsänderung soll Frauenanteil im Landtag erhöhen

Eingeführt wurde das Zweistimmen-Wahlrecht, das es auch auf Bundesebene gibt, mit der Begründung, dass mehr Frauen über die Landeslisten in den Landtag einziehen sollen, um so den Frauenanteil im Parlament zu erhöhen. Allerdings steht es den Parteien frei, wie sie ihre Landeslisten besetzen. Grüne und SPD haben auf den ersten 20 Plätzen je zur Hälfte Männer und Frauen. Die CDU schickt elf Männer und neun Frauen ins Rennen. Bei der FDP sind es noch fünf Frauen, bei der AfD zwei.

Neu ist auch, dass bei dieser Landtagswahl erstmals auch 16- und 17-Jährige wählen dürfen. Nach einer Untersuchung wird erwartet, dass diese stärker zu Parteien am rechten und linken Rand tendieren.

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