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Bundesrat will „Nur Ja heißt Ja“-Regel durchsetzen

Geht es nach dem Bundesrat, soll das Sexualstrafrecht in Deutschland reformiert werden.
apa/Max Slovencik)Geht es nach dem Willen der Länder, soll das deutsche Sexualstrafrecht reformiert werden. Der Bundesrat hat sich in der vergangenen Woche mehrheitlich dafür ausgesprochen, den Grundsatz „Nur Ja heißt Ja“ ins geltende Recht aufzunehmen. Bislang gilt in Deutschland das „Nein heißt Nein“-Modell.
Kritik an der bisherigen deutschen Regelung, die seit 2016 besteht, gibt es schon lange. Das „Nur Ja heißt Ja“-Modell hat aus Sicht der Befürworter einen entscheidenden Vorteil: Nach einer Reform läge Einverständnis nur dann vor, wenn eine Person der sexuellen Handlung erkennbar zustimmt. Bislang folgt die deutsche Rechtsprechung der umgekehrten Logik. Zentrales Kriterium für die Strafbarkeit ist derzeit, dass eine Person die sexuelle Handlung erkennbar ablehnen muss.
Echte Verbesserung oder nur Scheinlösung?
Die Unterstützer der Rechtsänderung verweisen darauf, dass Opfer sexueller Übergriffe in vielen Fällen aus Angst oder in psychischer Ausnahmesituation in eine Art „Schockstarre“ verfallen und nicht aktiv widersprechen oder Widerstand leisten können. Reformgegner sehen allerdings nur eine Scheinlösung, die das Problem der Beweisführung nicht kläre: Im Regelfall gebe es bei sexuellen Übergriffen schließlich keine Zeugen.
Der Bundesrat argumentiert in seiner Entschließung, dass die Einführung des konsensbasierten Modells die Verantwortung auf die „handelnde Person“ verlege: Die strafrechtliche Bewertung sei dadurch konsequent daran ausgerichtet, ob eine einvernehmliche sexuelle Handlung vorliege. Der Reformbedarf werde auch im europäischen Vergleich deutlich, gerade in Europa bilde sich „zunehmend ein einheitlicher Standard“ heraus.
Spanisches Gesetz steht an der Spitze
An der Spitze steht das spanische Gesetz „Solo sí es sí“ aus dem Jahr 2022, in dem unter anderem das maximale Strafmaß angehoben wurde. Aber auch in Schweden (2018), Griechenland (2019) oder zuletzt Polen (2024) gab es Reformen. Auch Frankreich und Norwegen haben im vergangenen Jahr entsprechende Gesetzesinitiativen gestartet.
Im April dieses Jahres hatte dann auch das Europaparlament eine Resolution verabschiedet, in der es eine gemeinsame Definition von Vergewaltigung fordert, die auf dem „Nur Ja heißt Ja“-Modell basieren soll. Der Bundesrat befürchtet, Deutschland drohe „hinter die europäische Rechtsentwicklung zurückzufallen“.
Der Entschließungsantrag wurde an die Bundesregierung weitergeleitet. Ob die Regierung den Vorschlag der Länder aufnimmt, liegt in ihrem Ermessen. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hatte sich in der Vergangenheit für eine Reform ausgesprochen.