Themen des Artikels

Um Themen abonnieren und Artikel speichern zu können, benötigen Sie ein Staatsanzeiger-Abonnement.Meine Account-Präferenzen

Aus dem Bundesrat

Länder wollen Strafen für Menschen, die das Existenzrecht Israels leugnen

Wer das Existenzrecht Israels leugnet und die Bereitschaft zu antisemitischen Gewalt- oder Willkürmaßnahmen fördert, soll dafür bestraft werden. Die Länder haben einen entsprechenden Gesetzentwurf verabschiedet. Dieser geht nun an Bundesregierung und Bundestag. 
Statue einer blinden Frau mit Waage und Schwert in der Hand.

Die Statue der Gerechtigkeit, Iustitia.

Piotr Adamowicz)

Berlin. Seit den Terroranschlägen der Hamas im Oktober 2023 und der folgenden Besetzung des Gazastreifens durch Israel nehmen antisemitische Demonstration, Verlautbarungen und Übergriffe zu. Die Zahl antisemitischer Vorfälle habe sich, so der Bundesrat, von 1957 im Jahr 2020 auf 8627 im Jahr 2024 erhöht. Der Bundesrat möchte deshalb die Leugnung des Existenzrechts Israels unter Strafe stellen.

Ein entsprechender Gesetzentwurf des Bundesrats wird nun an die Bundesregierung und den Bundestag übermittelt. Dieser sieht vor, dass Menschen, die öffentlich oder in einer Versammlung das Existenzrecht des Staates Israel leugnen oder zu dessen Beseitigung aufrufen, dafür bestraft werden sollen.

Strafbar solle dies allerdings nur sein, wenn es in einer Weise geschieht, die die Bereitschaft zu antisemitischen Gewalt- oder Willkürmaßnahmen fördert. Die derzeit in Betracht kommenden Strafvorschriften (Volksverhetzung, Billigung von Straftaten, Verwenden von Kennzeichen terroristischer Organisationen) seien nur in Einzelfällen einschlägig und nicht ausreichend, so die Begründung zum Gesetzentwurf.

Nutzen Sie die Vorteile unseres

Premium-Abos. Lesen Sie alle Artikel aus Print und Online für

0 € 4 Wochen / danach 219 € jährlich Nachrichten aus Wirtschaft, Politik und Verwaltung in Baden-Württemberg Jetzt abonnieren

Lesen Sie auch