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Bürgermeister kritisiert Ministerien beim Regelungsbefreiungsgesetz

Eine Ausnahme von allzu komplizierten Regeln kann das Regelungsbefreiungsgestz bieten.
Peter Schwab)Stuttgart. Seit einem Jahr ist das Regelungsbefreiungsgesetz in Kraft. Das Regelwerk, mit dem Städte, Gemeinden, Landkreise und die Kommunalverbände den Ministerien Vorschläge zum Bürokratieabbau machen können, hat einige Ideen hervorgebracht : Von Vereinfachungen bei Flurbereinigungsverfahren über das Landesstatistikgesetz bis hin zum Landestariftreue- und Mindestlohngesetz reichen die Anträge.
Vergleichsweise viele Anträge hatten das Wohnungsbau- und das Umweltministerium mit 52 und 42 Anträgen zu prüfen. Beim Bauministerium ging es zum Beispiel um eine längere Gültigkeit eines Bauvorbescheids, statt drei Jahren gelten nun ausnahmsweise fünf Jahre. Ziemlich gefragt waren auch das Agrarministerium (35 Anträge) sowie das Sozialministerium mit 31 Vorschlägen. Im Finanzministerium gingen 19 Anträge, im Wirtschaftsministerium immerhin neun Anträge ein.
Das Umweltministerium verzeichnete etliche Vorschläge, die an den formalen Hürden des Gesetzes scheitern. Die Rechtsmaterie dort ist nur durch Bundes- und EU-Regeln bestimmt und vergleichsweise wenig durch Landesgesetze. Doch nur von denen können die Ministerien einen Dispens erteilen. Wohl auch deshalb wurden etliche Anträge zurückgenommen. Das kam oft vor, etwa im Bauministerium, wo über 40 Prozent der Anträge wieder retour gingen.
Die Genehmigungsfiktion hat gegriffen
Das Bauministerium ließ auch sieben Vorschläge gültig werden, indem es die Dreimonatsfrist zur Beantwortung verstreichen ließ. Genehmigt werden die wenigsten Anträge, so die Umfrage des Staatsanzeigers. So wurden mit vier Genehmigungen beim Umweltministerium nur etwa zehn Prozent der Vorschläge in Kraft gesetzt. Laut der eingegangenen Antworten der Ministerien gab es 188 Vorschläge zum Regelungsabbau, 45 wurden bewilligt.
Allerdings fehlt ein Teil der Anträge. Das Innenministerium hat trotz mehrfacher Fristverlängerung bis zum Druckschluss keine Zahlen zum Regelungsbefreiungsgesetz geliefert. Das CDU-geführte Haus ist in dieser Frage auch für andere Ministerien zuständig, etwa für das Kultus- oder das Verkehrsministerium. In der vergangenen Legislaturperiode hatte der Vorgänger von Manuel Hagel, Innenminister Thomas Strobl, das Gesetz stark propagiert. Im Landtag gab es die Zustimmung aller Fraktionen – ein seltener Moment im Parlament.
Gesprächsbereitschaft ist nicht immer ausgeprägt
Während die Landtagszustimmung absolut war, dürfte sich das von der ministeriellen Bereitwilligkeit nicht behaupten lassen. So beklagt der Bürgermeister von Pfullendorf, Ralph Gerster (CDU), dass Ministerien teils unwillig oder gar nicht bereit waren, nach einer Lösung zu suchen, wenn ein Antrag nicht genehmigungsfähig war. Von seinen 13 Anträgen auf Regeldispens sind fünf genehmigt worden, einen hat die Stadt zurückgezogen, sieben wurden abgelehnt, darunter der Versuch, die Erwirtschaftung von Abschreibungswerten im doppischen Haushalt auszusetzen.
Manche Ministerien, etwa das Wohnungsbau- oder das Innenministerium, suchten laut Gerster das Gespräch mit der Stadt und diskutierten, wie man dem Ansinnen Pfullendorfs gerecht werden kann. Das sieht auch das Gesetz vor, Stichwort: Hinwirkungsgebot. Andere Ministerien zogen sich auf den Schriftwechsel zurück, Lösungsvorschläge habe es nicht gegeben. Gerster wird deutlich: „Die Anwendung des Hinwirkungsgebots ist aus meiner Sicht in manchen Bereichen enttäuschend.“
Die Forderung nach Offenheit zur Veränderung kommt auch von anderer Seite. Sebastian Ritter, Dezernent beim Städtetag Baden-Württemberg , und Manuel Brückner, Referent beim Verband, haben sich in einem Beitrag in einem Fachportal für Verwaltungsrecht die Wirkung des Gesetzes angeschaut. Sie schreiben, dass man die Haltung in den Ministerien nicht verordnen kann. Allerdings hätten sie einige andere Vorschläge zur Verbesserung des Gesetzes.
Rechte Dritter könnten zurücktreten
So sollten Ministerien die verwaltungsintern wirkenden Vorschläge genehmigen müssen. Auflagen nach einer Evaluierung könnten die Sache steuern. Zudem wollen sie die Schranke anheben, die Rechte Dritter darstellen. Bislang führt deren Betroffenheit zu einer Ablehnung. Laut der Verwaltungsexperten sollen die Ministerien diese Rechte mit den Zielen des Antrags abwägen und auch zurückstellen können. Weniger Begründungsaufwand und der Wegfall des ohnehin mit dem Regelungsdispens befassten Gemeinderats würde die Barrieren des Gesetzes senken.
Dagegen sollte der Kreistag informiert werden müssen: Landkreise können als untere Verwaltungsbehörde Anträge über Themen stellen, die der Kreistag gar nicht mitzuentscheiden hat. Ein Onlineportal sollte über die Ausnahmen informieren, die Notiz im gemeinsamen Amtsblatt reicht den Autoren nicht.