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Schwerste Disziplinarstrafe für zwei Beamtinnen

Wer als Polizist seine Kollegen bei einem Schusswechsel im Stich lässt, verliert seinen Status als Beamter. Foto: imageBROKER/ManuelKamuf
IMAGO/imageBROKER/Manuel Kamuf)Münster. Die 2. Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichts Münster hat zwei Polizistinnen, die im Jahr 2020 in Gevelsberg bei einem Schusswechsel den Tatort und unter Beschuss geratene Kollegen verließen, wegen Dienstvergehens aus dem Beamtenverhältnis entfernt.
Damit hat das Gericht nach mündlicher Verhandlung in nichtöffentlicher Sitzung auf die schwerste Disziplinarmaßnahme erkannt (AZ: 20 K 3270/25.O und 20 K 3271/25.O). Eine schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor, mit ihr ist in Kürze zu rechnen, wie das Verwaltungsgericht mitteilte.
In einem strafgerichtlichen Verfahren hatte zunächst das Amtsgericht im nordrhein-westfälischen Schwelm die beiden Polizistinnen wegen gemeinschaftlicher versuchter gefährlicher Körperverletzung im Amt durch Unterlassen für schuldig erklärt und zu einer Freiheitsstrafe von jeweils einem Jahr verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde (Urteil vom 16. November 2021, Az.: 59 Ls – 500 Js 551/20 – 25/20).
Das Landgericht verhängte eine Bewährungsstrafe
Später hatte das Landgericht Hagen auf die Berufung der Polizistinnen hin die Freiheitsstrafen auf vier Monate unter Aussetzung der Vollstreckung auf Bewährung herabgesetzt (Urteil vom 5. Oktober 2022, AZ.: 45 Ns 500 Js 551/20 – 4/22).
Der Dienstherr der beiden Polizistinnen hatte eine Disziplinarklage eingereicht, um das Beamtenverhältnis beenden zu können. Die nun ergangenen disziplinarrechtlichen Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Den Beteiligten steht – nach Zugang der schriftlichen Urteilsgründe – die Berufung an das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen zu.
Wie mehrere Medien berichteten, waren die beiden Polizistinnen im Mai 2020 zufällig bei ihrem Streifeneinsatz zu einer aus dem Ruder gelaufenen Verkehrskontrolle in Gevelsberg im südlichen Ruhrgebiet gestoßen. Ein Autofahrer hatte auf zwei Verkehrspolizisten geschossen, einer der Beamten wurde dabei am Oberbauch getroffen und überlebte nur dank seiner schusssicheren Weste.
Die beiden Polizistinnen hielten ein Auto an und flüchteten vom Tatort statt ihren Kollegen zu helfen. Sie gaben auch keine Warnschüsse ab und alarmierten erst später die Leitstelle.
Erst in den Innendienst versetzt, dann suspendiert
Die beiden Frauen waren nach früheren Angaben der Polizei im Ennepe-Ruhr-Kreis zunächst in den Innendienst versetzt und später suspendiert worden. (sta/rik)