Debatten im Landtag vom 28. und 29. Oktober 2015

Änderungen bei Besoldung von Lehrern und Professoren

Stuttgart. Mit den Stimmen der Fraktionen von Grünen, SPD und FDP hat der Landtag die Änderung des Landesbesoldungsgesetzes verabschiedet. Die wurde notwendig, weil neue Lehrämter eingeführt wurden. Außerdem wurden die funktionsgebundenen Professorenämter für das Leitungspersonal am Center für Advanced Studies der Dualen Hochschule Baden-Württemberg in der Besoldungsgruppe W 3 verankert. Die jahrelange Debatte um die […]

Stuttgart. Mit den Stimmen der Fraktionen von Grünen, SPD und FDP hat der Landtag die Änderung des Landesbesoldungsgesetzes verabschiedet. Die wurde notwendig, weil neue Lehrämter eingeführt wurden. Außerdem wurden die funktionsgebundenen Professorenämter für das Leitungspersonal am Center für Advanced Studies der Dualen Hochschule Baden-Württemberg in der Besoldungsgruppe W 3 verankert.
Die jahrelange Debatte um die Lehrerbildungsreform findet mit der Regelung der Besoldung ihren vorläufigen Abschluss. Ursprünglich hatten vor allem die Grünen eine Vereinheitlichung der Lehrämter favorisiert. Außerdem sollten Grundschullehrkräfte durch eine Verlängerung des Studiums aufgewertet werden. Tatsächlich geschaffen wurde zum Wintersemester 2011/2012 das neue Lehramt Grundschule, für das jetzt eine Besoldung in A 12 vorgesehen ist und das neue Lehramt Werkreal-, Haupt- und Realschule in Besoldungsgruppe A 13.
Der CDU-Abgeordnete Joachim Kößler kritisierte das Gesetz als ungerecht. Unter anderem, weil keine Aufstiegsmöglichkeiten geschaffen würden. „Erfahrene kompetente Lehrer sind abgehängt“, so der Brettener Abgeordnete. Grüne und Sozialdemokraten „reden oft von Gerechtigkeit, aber wenn es konkret wird, verlassen Sie das Spielfeld“.
Kößler verwies auf die von der Vorgängerregierung geschaffenen Beförderungsmöglichkeiten, was wiederum Markus Rösler (Grüne) scharf kritisierte, weil genau diese Aufstiegsmöglichkeiten nicht durchfinanziert gewesen seien.
Insgesamt wird die neue Besoldungsstruktur im Endausbau rund 85 Millionen Euro kosten. „Der ist jedoch voraussichtlich erst nach dem Jahr 2060 erreicht“, kündigte Finanzstaatssekretär Peter Hofelich (SPD) an. Bis dahin würden die Kosten sukzessive anwachsen, heißt es in dem Gesetz. Eine verlässliche Langzeitprognose „ist derzeit kaum möglich, da diese von vielen Faktoren abhängig ist“. Über die Finanzierung müsse im Zuge der jeweiligen Haushaltsaufstellungen entschieden werden.

Quelle/Autor: Brigitte Johanna Henkel-Waidhofer

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28. und 29. Oktober 2015