Debatten im Landtag vom 28. und 29. Oktober 2015

FDP-Vorstoß zum Spekulationsverbot ist chancenlos

Stuttgart. Die FDP-Fraktion lässt zwar nicht locker, aber der erneute Verstoß zur gesetzlichen Verankerung eines Spekulationsverbots für die Kommunen findet im Landtag keine Zustimmung. In der ersten Lesung des Gesetzentwurfes, mit dem auch Fremdwährungskredite ohne Absicherung des Währungsrisikos in der Gemeindeordnung untersagt werden sollten, wurden von Innenminister Reinhold Gall (SPD) sowie den Fraktionen von CDU, […]

Stuttgart. Die FDP-Fraktion lässt zwar nicht locker, aber der erneute Verstoß zur gesetzlichen Verankerung eines Spekulationsverbots für die Kommunen findet im Landtag keine Zustimmung. In der ersten Lesung des Gesetzentwurfes, mit dem auch Fremdwährungskredite ohne Absicherung des Währungsrisikos in der Gemeindeordnung untersagt werden sollten, wurden von Innenminister Reinhold Gall (SPD) sowie den Fraktionen von CDU, Grünen und SPD abgelehnt.
Es bestehe kein aktueller Handlungsbedarf, ein solches Gesetz sei nicht notwendig, sagte der Innenminister. Als Beispiel für die funktionierende Selbstverwaltung der baden-württembergischen Kommunen führte er die Verschuldung ins Feld: Auf jeden Einwohner im Südwesten kämen 670 Euro kommunale Schulden, im Bundesdurchschnitt läge die Summe bei 1800 Euro.
Die Einbringung des Gesetzentwurfes, dem vierten dieser Art in der laufenden Legislaturperiode,  rechtfertigte Ulrich Goll (FDP): Damit werde ein förmliches Verbot solcher Geschäfte gesetzlich verankert, was zur Folge habe, dass ein Verstoß gegen diese Vorschrift zur Nichtigkeit entsprechender Verträge führe. Schadensersatzansprüche könnten dann nicht mehr abgewehrt werden, was der Rechtssicherheit diene. Der frühere Vize-Ministerpräsident der schwarz-gelben Regierung verwies auf eine Gesetzesinitiative von Schwarz-Grün in Hessen, die vom Gemeindebund begrüßt werde. „Es geht um den Schutz der Gemeinden und greifen nicht in die kommunale Autonomie ein“,  erklärte Goll die beantragte Änderung der Paragrafen 77, 87 und 102 der Gemeindeordnung.

Für CDU wäre eine Gesetzesänderung „nicht nachvollziehbar“

Die Abgeordneten der anderen Fraktionen sahen dies anders. Manfred Hollenbach (CDU) erwiderte, bereits heute seien den Kommunen Spekulationsgeschäfte verboten. Daher sei die beantragte Gesetzesänderung für ihn „nicht nachvollziehbar“.  Deshalb bedarf es aus Hollenbachs Sicht „keines neuen Gesetzes“.
Andreas Schwarz (Grüne) vermutete als Auslöser für den FDP-Antrag den „Fall Pforzheim“, der dem FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke, in Personalunion auch Stadtrat in Pforzheim, wohl immer noch im Magen liege. Aber nur wegen einer Gemeinde das Gesetz zu ändern, sah der Grünen-Politiker nicht ein. „Ihr Entwurf ist ein Placebo“, sagte er in Richtung FDP und fügte an: „Auch ein Kommunen-Finanz-Misstrauens-Gesetz.“ Die heutige Gesetzeslage lasse keinen Platz für Zockerei, deshalb müssten die Liberalen das Gesetz alleine machen.

Gesetzentwurf droht das Aus

Auch Walter Heiler (SPD) wies darauf hin, dass Kommunen Spekulationen mit Finanzgeschäften verboten seien. Unter Hinweis auf die von einer FDP-Oberbürgermeisterin geführten Stadt Pforzheim und der von einem FDP-Bürgermeister geführten Gemeinde Neckarwestheim (Kreis Heilbronn), die beide mit solchen Spekulationsgeschäften Millionenverluste einstecken mussten, sagte Heiler, auch die restlichen FDP-Bürgermeister hätten inzwischen „kapiert“, dass ein striktes Verbot für Spekulationsgeschäfte bestehe. „Alle Verantwortlichen wissen das jetzt“, betonte der Oberbürgermeister von Waghäusel. Dem in den Innenausschuss verwiesenen Gesetzentwurf droht somit das Aus.

Quelle/Autor: Wolf Günthner

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28. und 29. Oktober 2015