Debatten im Landtag vom 28. und 29. Oktober 2015

Beamte sollen bis zum 70. Lebensjahr arbeiten dürfen

Stuttgart. Beamte im Dienst des Landes sollen künftig freiwillig über die Altersgrenze hinaus bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres arbeiten dürfen. Allerdings muss dafür ein dienstliches Interesse vorliegen. Innenminister Reinhold Gall (SPD) brachte am Donnerstag den entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung des Landesbeamtengesetzes in den Landtag ein. Dieses sieht auch vor, die Regelungen für Tarifbeschäftigte zur […]

Stuttgart. Beamte im Dienst des Landes sollen künftig freiwillig über die Altersgrenze hinaus bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres arbeiten dürfen. Allerdings muss dafür ein dienstliches Interesse vorliegen. Innenminister Reinhold Gall (SPD) brachte am Donnerstag den entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung des Landesbeamtengesetzes in den Landtag ein. Dieses sieht auch vor, die Regelungen für Tarifbeschäftigte zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf wirkungsgleich auf die Beamten zu übertragen. Außerdem soll die besondere Altersgrenze für Beamte des Einsatzdienstes der Berufsfeuerwehr für den Eintritt in den Ruhestand auf die Vollendung des 60. Lebensjahres gesenkt werden.
Da der öffentliche Dienst auch angesichts des demografischen Wandels und des Zustroms von Flüchtlingen vor „gewaltigen Herausforderungen“ stehe, hänge das „Wohl unseres Landes“ von der Qualität des öffentlichen Dienstes ab, erklärte Gall. Ein Viertel der Beamten im Landesdienst sei 55 Jahre und älter, so dass in den nächsten zehn Jahren „Leistungsträger, erfahrene Mitarbeiter, so genannte alte Hasen“ verloren gingen. Deshalb müsse man die Verwaltung personell gut aufstellen für die Herausforderungen der Zukunft, sagte der Minister. Der öffentliche Dienst müsse punkten mit dem, was ihn auszeichne, also Perspektiven für Aufstieg und eine gute Bezahlung.

Für Pflege kann 24 Monate Teilzeitarbeit beantragt werden

Bereits mit der Dienstrechtsreform 2010 hatte das Land die Möglichkeit geschaffen, dass der Ruhestand von Beamten bis zum 68. Lebensjahr hinaus geschoben werden kann. Nun soll dies bis zum 70. Lebensjahr verlängert werden; unter der Voraussetzung, dass ein dienstliches Interesse vorliegt. Bei Polizei- und Justizvollzugsbeamten kann die Altersgrenze bis 65 Jahre verlängert werden, bei Beamten der Feuerwehr bis 63 Jahre. Die Verlängerung des Eintritts in den Ruhestand kann jeweils bis zu einem Jahr beantragt werden.
„Wir brauchen ein Beamtenrecht, um flexibler reagieren zu können“, konstatierte Gall. Das Land wolle auch seine Beamten bei Problemen im familiären Umfeld „nicht allein“ lassen. Deshalb kann für Pflege 24 Monate Teilzeitarbeit beantragt werden.

FDP kündigt Ergänzungsantrag an

Die CDU will den Gesetzentwurf mittragen. Thomas Blenke sagte, das öffentliche Dienstrecht müsse attraktiv sein. Er sieht allerdings einen Widerspruch im Handeln von Grün-Rot durch die erfolgte Senkung der Eingangsbesoldung der Beamten: „Hinten verlängern und vorne kürzen, das passt nicht zusammen.“ Auch Ulrich Goll (FDP) plädierte dafür, den öffentlichen Dienst „auch am Anfang“ der Berufslaufbahn attraktiver zu machen.  Zum dienstlichen Interesse kündigte Goll einen Ergänzungsantrag an; es sei zu klären, ob es sich um „staatliches oder privates Interesse der Betroffenen“ handele. Der frühere Justizminister schlägt für die freiwillige Verlängerung die Änderung „soweit nicht zwingende dienstliche Interessen entgegen stehen“ vor.
Mit Blick auf die „Bugwelle von Pensionierungen“ bezeichnete Hans-Ulrich Sckerl (Grüne) den Gesetzentwurf als richtige Entscheidung. Damit könne verhindert werden, dass „Know how weg bricht“. Zum Thema Senkung der Eingangsbesoldung kündigte Sckerl eine Evaluierung der Konsequenzen daraus an. Georg Nelius (SPD) begrüßte die Gesetzesinitiative; damit reagiere das Land auf die Wünsche und Bedürfnisse seiner Bediensteten, formuliere die rechtlichen Rahmenbedingungen auch für die familiäre Pflege und modernisiere das Dienstrecht.

Quelle/Autor: Wolf Günthner

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28. und 29. Oktober 2015