Debatten im Landtag vom 28. und 29. Oktober 2015

Abgeordnete wollen Bestattungsgesetz ändern und Rechtssicherheit für Kommunen schaffen

Stuttgart. Bereits 2012 hatte der Landtag mit Zustimmung aller Fraktionen den Kommunen die Möglichkeit eingeräumt, über ihre Friedhofssatzungen festzulegen, dass nur noch Grabsteine und -einfassungen verwendet werden dürfen, die nachweislich aus fairem Handel stammen und ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt wurden. Doch der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hatte entschieden, das verlässliche Nachweismöglichkeiten derzeit nicht vorhanden seien. Deshalb haben […]

Stuttgart. Bereits 2012 hatte der Landtag mit Zustimmung aller Fraktionen den Kommunen die Möglichkeit eingeräumt, über ihre Friedhofssatzungen festzulegen, dass nur noch Grabsteine und -einfassungen verwendet werden dürfen, die nachweislich aus fairem Handel stammen und ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt wurden. Doch der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hatte entschieden, das verlässliche Nachweismöglichkeiten derzeit nicht vorhanden seien. Deshalb haben die Abgeordneten aller vier Fraktionen am Donnerstag nun ein Gesetz zur Änderung des Bestattungsgesetzes eingebracht. Darin wird der Nachweis konkretisiert.
Der Gesetzentwurf sieht ein mehrstufiges Verfahren vor. Danach gilt der Nachweis grundsätzlich als erbracht, wenn Grabsteine und Grabeinfassungen in der Europäischen Union oder der Schweiz hergestellt wurden. Er kann auch durch ein Zertifikat von einer gemeinnützigen oder von der herstellenden Industrie und dem Handel unabhängigen Organisation erbracht werden. Beispielhaft sind im der Gesetzesbegründung die Siegel von Fair Stone, der IGEP Foundation und Xertifix genannt. Kann ein solches Zertifikat nicht vorgelegt werden, muss der Händler eine Zusicherung abgeben, dass er sich vergewissert hat. Diese ist beispielsweise erbracht, wenn er sich vor Ort ein Bild gemacht hat oder es im Herkunftsland ein Nachweisregime gibt, das Kinderarbeit ausschließt. Auch eine entsprechende Nachfrage biem Händler und eine entsprechende Zusicherung werden anerkannt.
„Alle Fraktionen waren sich 2012 einig, dass wir alles tun sollten, um ausbeuterische Kinderarbeit zu verhindern", begrüßte Werner Raab (CDU) den gemeinsamen Gesetzentwurf. Manfred Lucha (Grüne) wies darauf hin, dass durch die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs viele Kommunen im Land verunsichert waren und die Änderung ihrer Friedhofssatzung zurückgestellt hätten.
Thomas Reusch-Frey(SPD) wies auf den Handlungsbedarf beim Thema ausbeuterische Kinderarbeit hin. So stamme fast jeder zweite Grabstein aus Indien, einem Land, in dem rund 150'000 Kinder in Steinbrüchen arbeiteten. „Kinderarbeit hat in Steinbrüchen nichts zu suchen. Nirgendwo auf dieser Welt", so Reusch-Frey. Und weiter: „Kinderarbeit soll auf unseren Friedhöfen keinen Platz haben."
Für die FDP wies Jochen Haußmann darauf hin, dass es wichtig sei, die Bürokratie für die betroffenen Betriebe überschaubar zu halten. Er riet, die Stellungnahmen und Vorschläge von Steinmetzen im Ausschuss zu prüfen. Der Gesetzesentwurf wurde zur weiteren Beratung an den Sozialausschuss verwiesen.

Quelle/Autor: schl

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28. und 29. Oktober 2015