Debatten im Landtag vom 10., 11. und 12. Dezember 2014

Haushalt des Staatsgerichtshofs ohne Debatte beschlossen

Stuttgart. Der Landtag hat am Mittwoch ohne Debatte und einstimmig dem Einzelplan zum Haushalt des Staatsgerichtshofs zugestimmt. Darin wurden die Gesamtausgaben des Staatsgerichtshofs sowohl für das Jahr 2015 als auch das Jahr 2016 auf 387000 Euro beziffert. Der Zuschussbedarf  vonseiten des Landes wurde für beide Haushaltsjahre auf 358000 Euro festgesetzt. Der Mehrbedarf an Mitteln ist […]

Stuttgart. Der Landtag hat am Mittwoch ohne Debatte und einstimmig dem Einzelplan zum Haushalt des Staatsgerichtshofs zugestimmt.
Darin wurden die Gesamtausgaben des Staatsgerichtshofs sowohl für das Jahr 2015 als auch das Jahr 2016 auf 387000 Euro beziffert. Der Zuschussbedarf  vonseiten des Landes wurde für beide Haushaltsjahre auf 358000 Euro festgesetzt.
Der Mehrbedarf an Mitteln ist unter anderem auf die Entschädigungszahlungen für ehrenamtliche Richter zurückzuführen, da der Arbeitsaufwand am Staatsgerichtshof seit Einführung der Landesverfassungsbeschwerde gestiegen ist.
In der Vergangenheit konnten lediglich Landesorgane vor dem Staatsgerichtshof klagen, also der Landtag und die Landesregierung. Bürger mussten sich mit einer Verfassungsbeschwerde, die sich gegen ein Gesetz oder eine Verordnung des Landes wendet, an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wenden. Seit April 2013 kann jeder Bürger, der sich in seinen Rechten verletzt fühlt, direkt beim Staatsgerichtshof in Stuttgart klagen.

Quelle/Autor: Elena Bischoff

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10., 11. und 12. Dezember 2014