Debatten im Landtag vom 15. und 16. April 2015

Hochschulen erhalten mehr finanzielle Freiheit

Stuttgart. Die grün-rote Landesregierung will die Grundfinanzierung für die Hochschulen in Baden-Württemberg verlässlich um durchschnittlich mindestens drei Prozent jährlich bis 2020 erhöhen. Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (Grüne) brachte dazu am Mittwoch das Hochschulfinanzierungsvertrags-Begleitgesetz in den Stuttgarter Landtag ein. Wesentlicher Inhalt ist, dass die Regelung, wonach die Qualitätssicherungsmittel den Hochschulen vom Wissenschaftsministerium zu bestimmten Stichtagen zugewiesen werden […]

Stuttgart. Die grün-rote Landesregierung will die Grundfinanzierung für die Hochschulen in Baden-Württemberg verlässlich um durchschnittlich mindestens drei Prozent jährlich bis 2020 erhöhen. Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (Grüne) brachte dazu am Mittwoch das Hochschulfinanzierungsvertrags-Begleitgesetz in den Stuttgarter Landtag ein.
Wesentlicher Inhalt ist, dass die Regelung, wonach die Qualitätssicherungsmittel den Hochschulen vom Wissenschaftsministerium zu bestimmten Stichtagen zugewiesen werden mit Blick auf die Übertragung der Mittel in die Grundfinanzierung entfällt. Die Garantie, dass die Hochschulen pro Semester 260 Euro pro Studierendem erhalten, bleibt bestehen. Zudem wird erstmals die verpflichtende Beteiligung der Verfassten Studierendenschaft bei der hochschulinternen Verteilung der Qualitätssicherungsmittel gesetzlich verankert. Allerdings bestimmt das Gesetz nur einen Anteil von 11,764 Prozent der in der Grundfinanzierung übertragenden Mittel. Bisher wurden die Qualitätssicherungsmittel hochschulintern im Einvernehmen mit der Studentenvertretung verteilt.

Empfehlung des Wissenschaftsrats wird umgesetzt

Damit setze Baden-Württemberg als erstes Bundesland eine Empfehlung des Wissenschaftsrates um erklärte Bauer in der ersten Lesung. Finanziert werde das Ganze jeweils zur Hälfte „mit frischem Geld und durch Umschichtung“. Dies sei jedoch „kein Nullsummenspiel“.  Als Vorteil wertete die Ministerin die Umwandlung von befristeten in 2217  feste Arbeitsstellen. Dadurch würde die Lehre gestärkt und Verbesserungen in vielen Bereichen erreicht. „Wissenschaftliches Personal ist der Schlüssel für den Erfolg der Hochschule“, sagte Bauer. Diese profitierten vom Gesetz durch mehr Freiheit, größere Handlungsspielräume und weniger Bürokratie. 20 Millionen Euro der Mittel würden mit einem stärkeren Mitspracherecht von Studenten vergeben.
Gerade dieser Punkt sorgte bei der Opposition für Kritik. Friedrich Bullinger (FDP) warf Grün-Rot „Wortbruch“ gegenüber den Studenten vor und bezeichnete die Vorlage als „Studentenentmündigungsgesetz“. Deren einziger Inhalt sei die Rücknahme der studentischen Mitsprache. Zwar anerkenne die FDP die Verbesserung der Finanzen, werde aber dem Gesetz nicht zustimmen. Auch Andreas Deuschle (CDU) monierte, das Gesetz entbinde die Studenten von 80 Prozent der Hochschulen; die verfasste Studierendenschaft werde kastriert.  Er zitierte Hochschulgruppen von Jusos und Grünen, die das Gesetz als „Mogelpackung“ und „herben Rückschlag“ bezeichneten. Deuschle anerkannte jedoch durchaus die Vorteile von 1,7 Milliarden Euro mehr Mittel für die Hochschulen: Er hoffe, dies führe zu einer spürbaren Verbesserung von Forschung und Lehre.

Studentische Beteiligung gesetzlich festgeschrieben

Die Abgeordneten von Grünen und SPD lobten dagegen die Initiative. Grün-Rot stehe durch die Erhöhung der Mittel von jährlich drei Prozent für Verlässlichkeit, sagte Kai Schmidt-Eisenlohr (Grüne). Auch die studentische Beteiligung werde gesetzlich festgeschrieben, was einmalig in Deutschland sei. Zudem schaffe die Regierung „faire Arbeitsverhältnisse“, was Voraussetzung für gute Wissenschaft sei. Martin Rivoir (SPD) erinnerte daran, dass die Landesregierung im Doppelhaushalt 2013/14 bereits 1400 Stellen an Hochschulen entfristet habe. Mit dem neuen Gesetz würden Finanzreste verhindert, wie sie in der Vergangenheit ans Finanzministerium zurück geflossen seien. Außerdem sei das Gesetz „das Instrument“, mit dem die Perspektive 2020 umgesetzt werde. „Die Weichen für eine gute Forschung und Wissenschaft sind gestellt“, konstatierte Rivoir.
Zur weiteren Beratung verwies der Landtag den Gesetzentwurf in die Ausschüsse für Finanzen und Wirtschaft sowie Wissenschaft und Kunst.

Quelle/Autor: Wolf Günthner

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15. und 16. April 2015