Debatten im Landtag vom 15. und 16. April 2015

Verband Region Stuttgart wird für Expressbuslinienverkehr zuständig

Stuttgart. Der Verband Region Stuttgart ist künftig auch für den Expressbuslinienverkehr in der Region Stuttgart zuständig. In zweiter Lesung verabschiedete der Landtag am Mittwoch einstimmig und ohne Aussprache das Gesetz zur Fortentwicklung des öffentlichen Personennahverkehrs in der Region Stuttgart. Die Zuständigkeiten des Verbands Region Stuttgart werden dahingehend erweitert, dass dieser neben dem S-Bahn- und weiteren […]

Stuttgart. Der Verband Region Stuttgart ist künftig auch für den Expressbuslinienverkehr in der Region Stuttgart zuständig. In zweiter Lesung verabschiedete der Landtag am Mittwoch einstimmig und ohne Aussprache das Gesetz zur Fortentwicklung des öffentlichen Personennahverkehrs in der Region Stuttgart.
Die Zuständigkeiten des Verbands Region Stuttgart werden dahingehend erweitert, dass dieser neben dem S-Bahn- und weiteren regional bedeutsamen Schienenpersonennahverkehr zusätzlich auch für die sogenannten Expressbuslinien zuständig ist. Der Verband koordiniert und fördert das regionale Verkehrsmanagement und die intermobile Vernetzung der Verkehrsträger.
Das Gesetz ist Teil der Erklärung „Nachhaltig mobil: Für einen zukunftsorientierten ÖPNV in der Region Stuttgart“.  Diese wurde am 13. Februar 2014 vom Land, dem Verband Region Stuttgart, der Landeshauptstadt Stuttgart sowie von den Landkreisen Böblingen, Esslingen, Ludwigsburg und Rems-Murr unterzeichnet. Damit sollen neue Impulse für die Entwicklung und Verbesserung des ÖPNV in der Region Stuttgart gesetzt werden.
Verkehrsminister Winfried Hermann sagte laut Pressemitteilung, ein besserer ÖPNV mache Stuttgart zu einer nachhaltig mobilen Region und bedeute mehr Lebensqualität für die Menschen. „Der Gesetzentwurf nutzt den Menschen und der Wirtschaft in der Region. Zusätzlich trägt er dazu bei, die Feinstaubbelastung im Raum Stuttgart zu senken.“ Ziel sei es, das Angebot im ÖPNV zu verbessern, um den Menschen den Umstieg vom Auto auf Busse und Bahnen zu erleichtern.
Insgesamt sollen mit dem neuen Gesetz das Angebot der Bahnen und Busse so verbessert werden, dass in 10 Jahren mindestens 20 Prozent mehr Menschen diese nutzen. Die Verbindung von Auto-, Rad- und Fußverkehr, also eine bessere Vernetzung dieser Angebote sei dabei ein wesentliches Ziel. Unabhängig vom Gesetzgebungsverfahren sieht der Pakt außerdem vor, eine Metropol-Express-Bahn einzuführen, einheitliche Standards im Zubringerverkehr zur S-Bahn herzustellen und eine zuverlässige Schieneninfrastruktur im Raum Stuttgart fortzuentwickeln.. Ihr Ziel ist es, die Zuverlässigkeit der Schieneninfrastruktur in der Region Stuttgart und den angrenzenden Räumen und damit die Pünktlichkeit zu erhöhen.
Die Ziele des ÖPNV-Pakts im Einzelnen:

Zuverlässige Schieneninfrastruktur

Angestrebt wird die Fortentwicklung einer zuverlässigen Schieneninfrastruktur im Eisenbahnnetz der Region Stuttgart und den angrenzenden Räumen. Die Partner VRS, Land und VVS gehen aktiv auf die Deutsche Bahn zu, um schnellstmöglich eine Verbesserung der Infrastruktur (Weichen, Signale, Beschleunigungsstrecken, Verkehrsstationen) zu erwirken.

Stabilisierung der S-Bahn Stuttgart als Rückgrat des ÖPNV

Um Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit der S-Bahn zu sichern, sollen kurzfristig alle Maßnahmen zur Stabilisierung des Betriebs und zur Erhöhung der Pünktlichkeit ergriffen werden. Große Bedeutung hat dabei insbesondere die Einhaltung der 3-Minuten-Pünktlichkeit, d.h. eine maximale Verspätung von 2:59 Minuten. „Dass hier akuter Handlungsbedarf besteht, haben die unlängst veröffentlichten Zahlen zur Pünktlichkeit der S-Bahn-Stuttgart gezeigt“, sagte Minister Hermann.

Aufbau einer Metropol-Express-Bahn für die Metropolregion

Da der Verkehrsraum der Metropolregion Stuttgart inzwischen weit über das S-Bahn-Netz hinausreicht, sollen die heutigen Regionalexpresszüge vom Aufgabenträger Land Baden-Württemberg zu einem vertakteten Metropol-Express-System im 30-Minuten-Takt fortentwickelt werden. Der Metropol-Express kann an den Außenästen aufgrund der kürzeren Fahrzeiten eine Alternative zur kostspieligen Verlängerung von S-Bahn-Linien sein. Im Kernbereich der Region kann er das S-Bahn-System entlasten.

Expressbusse – Ergänzung des S-Bahn-Systems

Angebotslücken in dem weitgehend sternförmig auf das Zentrum Stuttgart ausgerichteten S-Bahn-Netz sollen meist durch kreisüberschreitende Expressbuslinien geschlossen werden. Fehlende schnelle Verbindungen können aus verschiedenen Gründen (Kosten, Nachfragemenge, Topografie) auch künftig nicht durch Schienenstrecken geschaffen werden. „Die Expressbuslinien verbinden die Mittelzentren und andere Knotenpunkte im Raum Stuttgart, wo es bislang wenige oder keine S-Bahn-Verbindungen gibt“, erklärte Minister Hermann. „Das Ziel ist, dass die Fahrgäste gar nicht auf das belastete S-Bahn-Netz zurückgreifen müssen, um an ihr Ziel zu kommen.“

Busverkehr: Einheitliche Standards für die S-Bahn-Zubringer

Für alle Buslinien im Zubringerverkehr zur S-Bahn sollen künftig in der ganzen Region einheitliche Standards gelten. Dazu zählen eine mindestens halbstündliche Bedienung während der Hauptverkehrs- und Normalverkehrszeiten (6 – 20 Uhr), eine mindestens stündliche Bedienung in den Schwachverkehrszeiten (20 – 24 Uhr, Wochenende) und die Anbindung aller Nacht-S-Bahnen. In Gebieten des ländlichen Raums können Rufbusse und -taxis eingesetzt werden und sollen Ausnahmen in der Taktdichte möglich sein. Alle Verbindungen verkehren zum VVS-Tarif, auch Rufbusse und -taxis.

Regionales Verkehrsmanagement – Intermodale Vernetzung der Verkehrsträger

Angesichts wachsender Nachfrage nach Mobilität in der Region Stuttgart muss die Effizienz der Mobilitätssysteme gesteigert werden. Unter Federführung des Verbands Region Stuttgart soll die Vermittlung von Mitfahrmöglichkeiten, betriebliches Mobilitätsmanagement, Fußwegeberatung und Radroutenplanung für Endnutzer sowie für kleine und mittlere Kommunen und intermodale Verkehrsinformation erfolgen. „Das regionale Verkehrsmanagement soll die einzelnen Verkehrsmittel gezielt aufeinander abstimmen und besser vernetzen“, erklärte Minister Hermann.

Klare Aufgabenzuweisung – eindeutige Zuständigkeiten

Die Landkreise und die Landeshauptstadt bleiben Aufgabenträger für den Busverkehr und die Stadtbahnen (mit Ausnahme der Expressbusse) sowie für die Nebenbahnen. Der VRS erstellt weiterhin den Regionalverkehrsplan und behält die Aufgabenträgerschaft für den bestehenden S-Bahn-Verkehr und neue S-Bahn-Linien. Neu hinzu kommt die Zuständigkeit für S-Bahn-Linien, die über das Regionsgebiet hinausreichen. Dabei sind die außerhalb des Verbandsgebiets gelegenen Teilstrecken in Investition und Betrieb von den dortigen Gebietskörperschaften in vollem Umfang zu finanzieren. Weitere neue Aufgaben für den Verband sind die Expressbuslinien und das regionale Verkehrsmanagement.

Quelle/Autor: Wolf Günthner

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15. und 16. April 2015