Schnellere Verfahren und mehr Beteiligung bei Planfeststellungen
Stuttgart. Um keine Rechtszersplitterung aufkommen zu lassen, will die grün-rote Landesregierung bis zur Jahresmitte das Gesetz zur Änderung des Landesverwaltungsgesetzes und anderer Gesetze vom Parlament beschließen lassen. Die Umsetzung sei dringend, damit die Verfahrensbeschleunigende und verallgemeinerungsfähige Regelungen der Gesetze zu Planfeststellungsverfahren von Bund und Ländern keine unterschiedlichen Regelungen enthalten, erklärte Innenminister Reinhold Gall (SPD) am Donnerstag im Landtag, als der Gesetzentwurf eingebracht wurde. Die Abgeordneten aller vier Fraktionen signalisierten in erster Lesung ihre Zustimmung.
Mit dem Gesetz sei der „Gleichlauf garantiert“, der nicht nur Simultangesetzgebung verhindern soll, sondern auch, dass Gesetze mit demselben Inhalt variieren. Die Vorschriften müssten „einheitlich ausgelegt“ würden, erklärte Gall. Im Kern geht es um schnellere Verfahren bei Planfeststellungen und die Beteiligung von Umweltschutz-Verbänden. Diese würden so mit von der Planfeststellung Betroffenen gleichgestellt. Zudem sind Behörden künftig an verbindliche Fristen gebunden. Das Gesetz gewährleistet auch eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, vor allem bei Vorhaben des Landes. Gleichzeitig wird der Schriftformersetzende elektronische Rechtsverkehr zwischen Verwaltung und Bürgerschaft als Standard neben der elektronischen Signatur eingeführt.
Einen großen Dissens werde es nicht geben, erklärte Manfred Hollenbach (CDU ) zu den kommenden Gesetzesberatungen im Innenausschuss. Überschaubare und verständliche Regelungen seien notwendig. Auch die CDU wolle mehr Bürgerbeteiligung. Obwohl das Gesetz richtig sei, kritisierte Hollenbach die Landesregierung: „Grün-Rot spricht nicht mit einer Zunge.“
Hans-Ulrich Sckerl (Grüne) räumte ein, das Gesetz sei „spröde“ und habe „keinen Sexappeal“. Dennoch sei das einheitliche Verfahrensrecht wichtig. Gleichwohl könne das Land weiterhin eigene Regelungen treffen, wenn es um föderale Themen gehe. Aus Sicht von Sckerl bringt der „Lückenschluss“ bei der frühzeitigen Bürgerbeteiligung eine Konfliktentschärfung und führe zu einfacheren Verwaltungsentscheidungen und weniger Gerichtsverfahren. „Im Kern ist dieses Gesetz richtig“, urteilte der Grüne.
Auch Nikolaos Sakellariou (SPD) lobte die durch das Gesetz entstehende „Rechtsvereinfachung“ sowie die frühzeitige Beteiligung der Betroffenen. Er begrüßte die nun erfolgende Umsetzung; bereits 2006 habe der Bundesrat eine solche Vereinheitlichung begrüßt.
Die Verfahrensbeschleunigung und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sind auch für Ulrich Goll (FDP) wichtige Punkte im Gesetz. Die FDP sehe es allerdings mit großer Skepsis, dass es zu Lasten der Beteiligten immer mehr Verbandsklagerechte gebe. Goll forderte, bei den Beratungen im Ausschuss vor allem die Anregungen der Wirtschaftsverbände „ernsthaft zu behandeln“. Insgesamt holte das Innenministerium 40 Stellungnahmen ein.