Debatten im Landtag vom 25. und 26. November 2015

Uneinigkeit über Feuerwehr- und Ladenöffnungsgesetz

Stuttgart. Am Donnerstag diskutierten die Fraktionen im Landtag über einen Gesetzentwurf, mit dem Grün-Rot gleich drei Gesetze ändern möchte: das Feuerwehrgesetz, das Gesetz über die Ladenöffnung und das Landeskatastrophenschutzgesetz. Mit der Novelle des Feuerwehrgesetzes soll der „Personalbestand der Feuerwehren gesichert und die Wirtschaftlichkeit der Feuerwehren verbessert“ werden, heißt es in dem Entwurf. Danach sollen künftig […]

Stuttgart. Am Donnerstag diskutierten die Fraktionen im Landtag über einen Gesetzentwurf, mit dem Grün-Rot gleich drei Gesetze ändern möchte: das Feuerwehrgesetz, das Gesetz über die Ladenöffnung und das Landeskatastrophenschutzgesetz.
Mit der Novelle des Feuerwehrgesetzes soll der „Personalbestand der Feuerwehren gesichert und die Wirtschaftlichkeit der Feuerwehren verbessert“ werden, heißt es in dem Entwurf. Danach sollen künftig auch solche Personen Mitglied einer Gemeindefeuerwehr sein können, die nur einzelne Tätigkeiten des Feuerwehrdienstes wahrnehmen. Zudem sieht das Gesetz vor, ehrenamtlich tätige Angehörige von Organisationen, die im Katastrophenschutz tätig sind, mit ehrenamtlich tätigen Feuerwehrangehörigen gleichzustellen. Dies gilt im Bezug auf deren Ansprüche auf Sachschadenersatz und Ersatz von Verdienstausfällen. Zudem sollen die Kosten für Überlandeingriffe „der Praxis angepasst werden“.

Land will Umgehungsversuche des nächtlichen Alkoholverbots verhindern

Verbunden mit der Novelle ist eine Ergänzung des Gesetzes über die Ladenöffnung. Damit will die Regierung „Umgehungsversuche des nächtlichen Alkoholverkaufsverbots“ von 2010 verhindern. Laut Innenminister Reinhold Gall (SPD) bestehen diese Versuche im Verkauf alkoholischer Getränke mittels „Alkoholbringdiensten“ oder in Warenautomaten. Als dritter Punkt soll das Landeskatastrophenschutzgesetz einer im Jahr 2010 geänderten Paragrafenfolge im Feuerwehrgesetz angepasst werden.
Gall betonte, dass die Feuerwehr in Baden-Württemberg „im Vergleich mit anderen Ländern bestens aufgestellt“ sei. Mit dem neuen Gesetz solle nun die rechtliche Basis geschaffen werden, dass die Feuerwehren auch weiterhin Personal finden. Er hoffe, dass sich künftig auch Personen, die sich das volle Feuerwehrspektrum nicht zutrauen, dennoch der Feuerwehr anschließen werden, sagte Gall. Bezüglich der geplanten Kostenanpassung versicherte der Innenminister, dass Pflichtaufgaben wie das Retten von Menschen und Tieren aus lebensgefährlichen Situationen weiterhin kostenfrei bleibe. Wenn aber jemand Gefahren selbst herbeiführe oder einen Fehlalarm auslöse, sollten diese Kosten nicht mehr der Allgemeinheit anzulasten sein, so Gall. Der Verursacher solle diese selbst tragen.

CDU: Viel gut gewollt, aber unausgegoren

Verwundert darüber, dass das Ladenöffnungsgesetz zusammen mit dem Feuerwehr- und dem Katastrophenschutzgesetz geändert wird, zeigte sich Konrad Epple (CDU). Seiner Meinung nach wäre es besser gewesen, das Ladenöffnungsgesetz in einem anderem Zusammenhang in den Landtag einzubringen: „Dann hätte man den Weg freimachen und den Kommunen die Möglichkeit an die Hand geben können, ein Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen durchzusetzen“, sagte Epple. In Bezug auf das Feuerwehrgesetz warnte er davor, Personen zuzulassen, die nur einzelne Tätigkeiten ausüben: „Kein Einsatz gleicht dem anderen, darum weiß man vorher nicht, welche Spezialkenntnisse man vor Ort braucht.“ In dem Gesetz sei zwar „viel gewollt, aber unausgegoren“, so Epple.
Die Verwunderung Epples über die Konstellation der Gesetzesänderungen tat Thomas Funk (SPD) mit den Worten ab, dieses Vorgehen sei der Effizienz geschuldet, einem „Markenzeichen dieser Regierung“. In Bezug auf Epples Kritik an den geplanten Änderungen im Feuerwehrgesetz fragte er nach eigenen Vorschlägen des CDU-Abgeordneten. Nach Ansicht Funks werde die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr, wie von Epple befürchtet, nicht wackeln, wenn einige Mitglieder nur bestimmte Tätigkeiten ausüben. Sie würde vielmehr dann wackeln, wenn die Feuerwehr keine Mitglieder mehr fände.

Grüne betonen Bedeutung von Prävention von Alkoholmissbrauch

Der Grünen-Abgeordnete Jürgen Filius begrüßte die Gesetzentwürfe „außerordentlich“. Die Novelle des Feuerwehrgesetzes entspreche den aktuellen Entwicklungen wie etwa dem demografischen Wandel. Zudem würden die Rechte ehrenamtlich tätiger Feuerwehrmänner und -frauen gestärkt. Mit der Änderung des Ladenöffnungszeitengesetzes werde darüber hinaus eine „Gesetzeslücke geschlossen“. In diesem Zusammenhang wies Filius auf die Bedeutung der Prävention gegen Alkoholmissbrauch hin, die im Land einen hohen Stellenwert habe.  
Ulrich Goll (FDP) zeigte sich amüsiert über das „Omnibusgesetz“, in dem man alles einsammle. Solche Gesetze gebe es immer wieder zum Ende der Legislaturperiode. Inhaltlich zeigte er sich „beeindruckt“ von der Warnung Epples, die Feuerwehr könne ihre Einsatzfähigkeit verlieren, wenn bestimmte Personen nur noch bestimmte Tätigkeiten ausübten. Solche Ängste müsse man hören und ernst nehmen, sagte Goll. Generell sei seine Partei „offen für Diskussionen“. Bei der „Ausweitung des Alkoholverbots“ aber höre der mögliche Konsens auf. Diesen Weg, in dem sich Menschen in „einem grün-roten Korridor“ bewegten, werde die FDP nicht mitgehen, sagte Goll.

Quelle/Autor: Elena Bischoff

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25. und 26. November 2015