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Debatten im Landtag vom 23. März 2022

Vorstoß der AfD zur Pflichtversicherung von Gebäuden scheitert erneut

Die AfD will die Pflichtversicherung für Gebäude gegen Elementarschäden einführen. Doch ihr Entwurf scheiterte erneut.

STUTTGART. Auch nach der zweiten Lesung haben die Angeordneten den Gesetzentwurf der AfD für die Einführung einer Pflichtversicherung für Gebäude gegen Elementarschäden mehrheitlich abgelehnt. Tayfun Tok von den Grünen hat sich nicht lange damit aufgehalten, sich zu wiederholen. Aus seiner Sicht sind keine neuen Argumente dazugekommen, die für die vorgeschlagene Monopolversicherung sprechen. Auch seien die verfassungsrechtlichen Bedenken nicht ausgeräumt. Darin waren sich Grünen, CDU, SPD und FDP einig.

Ausführlich setzte sich dagegen Manuel Hailfinger (CDU) mit dem AfD-Vorstoß auseinander. Grundsätzlich sei die Einführung einer Pflichtversicherung kein schlechter Gedanke, erläuterte er, verwies aber in diesem Zusammenhang auf die Einschätzung der Justizministerkonferenz von 2017, dass dies verfassungsrechtlich nicht möglich sei.  Deshalb will die CDU-Fraktion das Ergebnis einer von den Justizministern eingesetzten Arbeitsgruppe abwarten, wie die ausreichende Versicherung von Gebäuden bundesweit gewährleistet werden könne.

Kein Handlungsdruck

Für Baden-Württemberg sieht der CDU-Abgeordnete keinen Handlungsdruck. Hier seien mehr als 90 Prozent der Gebäude gegen Elementarschäden versichert, fügte er hinzu. Diese Einschätzung teilt die SPD-Fraktion. Auch die kommunalen Spitzenverbände würden keinen Grund sehen für die Einführung einer Pflichtversicherung, betonte Stefan Fulst-Blei.

Die SPD-Fraktion hält den Vorstoß der AfD nicht für angemessen. Nikolai Reith (FDP) sprach von der „Widersinnigkeit des Gesetzentwurfs“. Er warf der AfD vor, dass sie „eigentlich nur Panik verbreiten“ wolle. Allen, die nicht versichert sind, empfiehlt er, sich im Internet „mit wenigen Klicks“ über die Gefahrenstufe zu informieren, die für ihren Ort gilt.

AfD spricht von „Totalverweigerung“

Emil Sänze von der AfD warf den übrigen Fraktionen nicht nur Fehleinschätzung vor, sondern sprach von einer „Totalverweigerung“. Mit sinnlosen Argumenten würden geeignete Maßnahmen verweigert. Im Blick auf die von der Justizministerkonferenz eingesetzte Arbeitsgruppe kritisierte er, dass die AfD nicht Länder wolle, die sich wie „Vollzugsagenturen zentralistischer Politik“ verhielten.

Staatsekretär Patrick Rapp vom Wirtschaftsministerium kritisierte den AfD-Entwurf als „nette Verpackung, deren Inhalt nicht der Form entspreche“. Er forderte, bei den Ursachen des Klimawandels anzusetzen und schon bei der Ausweisung von Baugebieten auf mögliche Risiken zu achten. „Alles andere ist ein Pflaster auf offene Wunden, die verhindert werden müssen“.

Außerdem wies Rapp darauf hin, dass die von der AfD vorgeschlagene Monopollösung gegen europarechtliche Regelungen verstoße. Darüber hinaus sieht er das Monopol als einen Irrweg. Es bestehe weder der Bedarf, noch die Dringlichkeit für eine staatliche Zwangslösung, gegen die sich die AfD an anderer Stelle immer wehre. Rapp sieht auch keinen Anlass für eine „staatliche Umverteilung in der Versicherungswirtschaft“. Auch er plädierte dafür, die rechtliche Prüfung abzuwarten und dann mit den anderen Ländern und dem Bund zu überlegen, wie tragfähige und umsetzbare Lösungen bundesweit realisiert werden könnten.

Quelle/Autor: Rainer Lang

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23. März 2022