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Zweckenentfremdung von Wohnraum

Ferienwohnungen haben in Kressbronn Vorrang

Der Gemeinderat in Kressbronn am Bodensee verwirft den Vorschlag der Verwaltung, ein Zweckentfremdungsverbot für Wohnraum einzuführen. Neben dem Bürgermeister konnte sich nur ein Gemeinderat für den Vorschlag erwärmen.

Knapper Wohnraum kontra Ferienwohnungen - in Kressbronn fiel die Entscheidung nun zugunsten des Tourismus.

Holger Spiering via www.imago-images.de)

Kressbronn am Bodensee. Die Gemeinde Kressbronn am Bodensee (Bodenseekreis) will die Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen über ein Zweckentfremdungsverbot nicht erschweren. Für einen entsprechenden Vorschlag der Stadtverwaltung sprachen sich lediglich Bürgermeister Daniel Enzensperger (CDU) und ein weiterer Gemeinderat der SPD aus.

Wohnraum zu fast fünf Prozent für Ferienzwecke genutzt

Insgesamt gibt es nach Angaben der Verwaltung in Kressbronn aktuell 250 Ferien- und 205 Zweitwohnungen. Auf die Einwohnerzahl bezogen ergibt sich damit ein Anteil von 4,9 Prozent an solchen Wohnungen. Damit liegt Kressbronn eher im unteren Mittelfeld. In Hagnau liegt der Anteil bei über 26,2 Prozent, in Wasserburg sind es noch 13,8 Prozent, in Friedrichshafen sind es hingegen lediglich 1,3 Prozent.

Bürgermeister hatte an Gemeinderäte appelliert

Bürgermeister Enzensperger hatte dennoch an die Gemeinderäte appelliert, sich dem Problem knappen Wohnraums für die einheimische Bevölkerung bei gleichzeitig steigenden Preisen zu stellen. Es gehe um eine „gerechte Abwägung zwischen dem sozialen Bedürfnis der eigenen Bevölkerung an zur Verfügung stehenden Mietwohnungen und dem wirtschaftlichen Interesse an der Vermietung von Ferienwohnungen“.

Immer weniger Bauanträge

Ein weiterer Faktor, der berücksichtigt werden müsse, sei der Rückgang von Bauanträgen. Zuletzt seien es nur noch 55 pro Jahr gewesen – im Gegensatz zu 80 Anträgen vor rund zehn Jahren. Gleichzeitig gebe es Zuzug nach Kressbronn und damit Bevölkerungswachstum.

Viele Wohnungen bleiben im Winter leer

In einer selbst erstellten Untersuchung war die Stadtverwaltung zum Ergebnis gelangt, dass viele Ferienwohnungen über den Winter leer stünden und nicht an Feriengäste vermietet würden. Die Auslastung liege über das gesamte Jahr bei 25 Prozent, für die Saison von Anfang April bis Ende Oktober bei 41 Prozent. Grundlage für eine Einschränkung bei der Genehmigung von weiteren Ferienwohnungen wäre das „Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum“ des Landes aus dem Jahr 2013 gewesen.

Trotz Ausnahmeregelung keine Befürworter

Die Verwaltung wollte gewerbliche Betriebe ausnehmen, ebenso bestehende Ferienwohnungen. In der Folge hätten private Ferienwohnungsanbieter also keine Objekte vom Markt nehmen müssen.

Ausweisung von Wohngebieten nicht mehr ohne Weiteres möglich

Im Gemeinderat der Bodenseekommune fanden sich so gut wie keine Fürsprecher für geplante Einschränkungen. Mandatsträger äußerten sich zurückhaltend bis ablehnend zum Vorstoß der Verwaltung. Nicht die Anzahl der Ferien- oder Zweitwohnungen sei das Problem, sondern eher der bestehende Leerstand vieler Wohnungen im Ort, so der Tenor unter den Räten.

Landesentwicklungsplan sieht Eigenentwicklung vor

Die Gemeindeverwaltung hatte mit dem Plan, eine Satzung zum Verbot einer Zweckentfremdung von Wohnungen zu erlassen, auch den Gedanken verfolgt, weniger Ausnahmen als bisher bei der Umwandlung zuzulassen. Mehr Wohnraum für die wachsende Bevölkerung, die sich dauerhaft in Kressbronn niederlassen wolle, werde auch benötigt, weil der Landesentwicklungsplan für Kressbronn im Wesentlichen nur noch eine sogenannte Eigenentwicklung zulasse. Das bedeutet, dass die Ausweisung von neuen Wohngebieten nicht mehr ohne Weiteres möglich sei.

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